Grundsatzbeschluss zur Verkehrswende

Vorrang für den Rad- und Fußverkehr

GRÜNE/Grüne Liste beantragen Vorrang für den Rad- und Fußverkehr

Vorrang für den Rad- und Fußverkehr bei allen zukünftigen Verkehrsplanungen – einen entsprechenden Grundsatzbeschluss des Stadtrates hat nun die Fraktion GRÜNE/Grüne Liste beantragt. Das bedeutet auch, dass zukünftig Einschränkungen für den Autoverkehr erfolgen können.

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Beteiligungsprozess für Klimaschutz und Erlangens Zukunft

Klimaforum

GRÜNE/Grüne Liste wollen stärkere Beteiligung der Erlanger*innen im Klimanotstand

Im Dezember 2019 wurden auf Antrag des Agenda 21 Beirates für die Durchführung eines „Klimaforums“ 100.000 € für das Jahr 2020 bewilligt. Die Antragssteller*innen aus verschiedenen Klimaschutzinitiativen wollen mit dem „Klimaforum“ ein Zukunftsbild entwerfen, wie das 1,5 Grad Ziel von Paris auf städtischer Ebene erreicht werden kann. „Für eine erfolgreiche Anpassungen des städtischen Lebens ist ein umfassender Konsens und gemeinsames Handeln der Stadtgesellschaft erforderlich“, heißt es in dem  Antrag des Agenda 21 Beirates.

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Grundsatzbeschluss zur Verkehrswende

Ein wichtiger Bestandteil zur Erreichung der Klimaziele und der Verringerung des CO2-Ausstoßes ist der Bereich des Verkehrs. Auf kommunaler Ebene können wir dazu einen wegweisenden Beitrag leisten, indem wir den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) im Rahmen der zukünftigen Verkehrs- und Mobilitätsplanung priorisieren.

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Klimaauswirkungen in städtischen Beschlussvorlagen

Klimaneutrales Erlangen

GRÜNE/Grüne Liste beantragen aussagekräftige Bewertungsmatrix

Seit in Erlangen der Klimanotstand festgestellt wurde, gibt es in den Beschlussvorlagen der Verwaltung für den Stadtrat und seine Ausschüsse eine neue Rubrik „Klimaauswirkungen“. Neben einer Ja/Nein Bewertung ist auch eine Begründung aufgeführt, die jedoch nicht nach zielgerichteten Kriterien, sondern von den Ämtern individuell erstellt wird. Beispielsweise in Augsburg wurde dagegen ein weitreichendes Formblatt für einen solchen Klimavorbehalt oder eine Nachhaltigkeitseinschätzung in Beschlussvorlagen entwickelt.

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Klimaauswirkungen in Beschlussvorlagen

Klimaauswirkungen in Beschlussvorlagen

Als Reaktion auf den Klimanotstand wird seit 01.01.2020 in Beschlussvorlagen der Verwaltung die Rubrik „Klimaauswirkungen“ aufgenommen, damit der Stadtrat in seinen Beschlüssen die Auswirkungen seiner Beschlüsse auf das Klima berücksichtigen und entsprechend priorisieren kann. Diese enthält neben einer Ja/Nein Bewertung auch eine Begründung, welche jedoch nicht nach zielgerichteten Kriterien vorgenommen wird, sondern von der jeweils die Vorlage erstellenden Person individuell erstellt wird. Im Frühjahr 2020 sollten die Stadträt*innen im HFPA die Möglichkeit erhalten, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu diskutieren.

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Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen

als Beitrag zur dezentralen Stromversorgung – Grundsatzbeschluss

Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduzierung von Luftschadstoffen. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Öffentlichen Gebäuden kommt hierbei bei eine Vorbildfunktion zu, aber auch der Ausbau von Solarenergie auf privaten Gebäuden sollte intensiv vorangetrieben werden. In anderen Städten wie beispielsweise in Tübingen wird bei Grundstückskaufverträgen, in städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen grundsätzlich die Installation von PV-Anlagen vorgeschrieben. Die solare PV-Pflicht ist eine folgerichtige Maßnahme infolge der Ausrufung des Klimanotstandes.

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