Wir beantragen die folgenden Punkte in die Erläuterungen des Bebauungsplans 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – aufzunehmen:
- Zufahrten, Wege und Platzflächen auf den Baugrundstücken, in denen kein Schwerlastverkehr zu erwarten ist, sowie Feuerwehraufstellflächen sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Versiegelung des Bodens erforderlich ist. Das Material für die Tragschicht unter wasserdurchlässigen Belägen ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. Zulässig sind z. B. Rasengittersteine oder Pflastersteine mit Rasenfugen oder Trittflora (keine Splittfugen).
- Es werden keine Kalkschotter oder kalkhaltigen Materialien verwendet, um die Sandlebensräume und die angepasste Flora und Fauna zu schützen.
- Für die Bepflanzung der Freiflächen sind insektenfreundliche und klimaangepasste Pflanzen zu wählen. Die Pflege der sandigen Rasenflächen hat extensiv zu erfolgen.
- Als Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustands der Populationen der Zauneidechse wird auf der Fläche Flur-Nr. xx, Gemarkung yy, Gemeinde zz Ersatzlebensraum im Umfang von mindestens 0,58 ha geschaffen. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zum Erhalt der Population zu prüfen, wird ein 20 jähriges Monitoring festgelegt. Ebenso hat ein Monitoring zur Ersatzanbringung der vorhandenen Nistkästen zu erfolgen.