als Beitrag zur dezentralen Stromversorgung – Grundsatzbeschluss
Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduzierung von Luftschadstoffen. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Öffentlichen Gebäuden kommt hierbei bei eine Vorbildfunktion zu, aber auch der Ausbau von Solarenergie auf privaten Gebäuden sollte intensiv vorangetrieben werden. In anderen Städten wie beispielsweise in Tübingen wird bei Grundstückskaufverträgen, in städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen grundsätzlich die Installation von PV-Anlagen vorgeschrieben. Die solare PV-Pflicht ist eine folgerichtige Maßnahme infolge der Ausrufung des Klimanotstandes.
Wir beantragen:
- Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt für eine Bebauung ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen auch in Verbindung mit Stromspeicherung zu vereinbaren.
- Bei Abschluss städtebaulicher Verträge und in Bebauungsplänen soll grundsätzlich die Installation von Photovoltaikanlagen vereinbart werden.
- In Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen kann die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfallen, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.
- In Zusammenarbeit mit den Erlanger Stadtwerken sollen Vorschläge für eine kommunale »Contracting-Initiative« erarbeitet werden. So könnten die Stadt oder die Stadtwerke private Dächer pachten um dort Photovoltaik-Anlagen ggf. in Verbindung mit Stromspeicher zu betreiben. Das würde Liegenschaften erreichen, deren Betreiber*innen zwar grundsätzlich aufgeschlossen sind, jedoch sich nicht selbst damit befassen wollen.
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende) | Eva Linhart (Sprecherin für Energie)