Anmeldungen von Demonstrationen in Erlangen

In Bayern und auch in Erlangen ist es üblich, dass nach der Anmeldung einer Demonstration von der Verwaltung ein Bescheid mit einer Vielzahl von "Auflagen" erlassen wird. Für den Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wurde aber festgestellt, dass die Erhebung von Verwaltungsgebühren hier Grundgesetz widrig ist …

Weiterlesen …