Garantieübernahme für Risiken bei der BayernLB

Antrag zu von der BayernLB gewünschte Garantieübernahme des Sparkassenverbands Bayern in Höhe von 2,4 Mrd. € …

Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 21.4.2008

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in Ihrer Funktion als stellv. Vorsitzender des Sparkassenzweckverbands und des Verwaltungsrats der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen möchten wir Ihnen unsere Bedenken gegen die von der BayernLB gewünschte Garantieübernahme des Sparkassenverbands Bayern in Höhe von 2,4 Mrd. € mitteilen

und beantragen,

dass Sie sich gegen vorschnelle Entscheidungen aussprechen.

Das Beispiel der SachsenLB zeigt, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass erteilte Garantien auch in Anspruch genommen werden.

Jetzt sollte keine vorschnelle Risikoabschirmung durch die Sparkassen beschlossen werden, ohne dass überhaupt die Bedingungen definiert und die Risiken offen gelegt wurden.

Nach bisherigem, öffentlichem Informationsstand zum Engagements der BayernLB im Bereich der strukturierten Wertpapiere, insbesondere auf dem US-Hypothekenmarkt und dem jeweils hohen Anteil „fauler Kredite“ ist davon auszugehen, dass es erhebliche Verluste bzw. Abschreibungsbedarf, möglicher Weise sogar über der Summe, für die derzeit eine Risikoabschirmung aufgebaut werden soll, geben wird.

Die BayernLB hat ein überproportional hohes Engagement in strukturierte Wertpapiere, in die „faule Kredite“ verpackt wurden, im Vergleich zu den anderen deutschen und internationalen Banken und im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme zu verantworten.

Es wurde in Wertpapiere investiert, welchen Geschäfte zu Grunde liegen, denen eine Sparkasse im eigenen Haus nie zugestimmt hätte.

Der bisherige Abschreibungsbedarf aus 2007 und dem 1. Quartal 2008 in Höhe von 4,3 Mrd. € ist ja bereits festgestellt.

Aktuell ist die BayernLB in Höhe von 33 Mrd. € in strukturierten Wertpapieren investiert, darunter befindet sich ein erheblicher Anteil aus dem Subprime-Segment. In der Pressekonferenz am 3. April 2008 gab der Vorstand bekannt, dass von den 33 Mrd. € 24 Mrd. € akut von weiteren Abschreibungen bedroht sind. Für diesen immanent drohenden Abschreibungsbedarf möchte die BayernLB einen „Schirm“ über 6 Mrd. € „aufspannen“ und würde so das Ausfallrisiko direkt an die Eigentümer weiterreichen. Je 2,4 Mrd. € sollen davon vom Freistaat und von den Sparkassen übernommen werden. Die Berechnung des Ausfallrisikos erfolgt über den Daumen in Höhe von pauschal 25 % des möglichen Abschreibungsbedarfs, also 6 Mrd. €, ohne dass dafür eine nachvollziehbare Grundlage existiert.

Der tatsächliche Abschreibungsbedarf ist noch ungewiss, die Skala ist allerdings eher nach oben offen, als nach unten. Niemand kann derzeit voraussehen, ob und in welcher Höhe Forderungen realisiert und welche Verkaufserlöse, wenn überhaupt erzielt werden können, also welcher Verlust real entstehen wird.

Jetzt, wo die Sparkassen mit einer Garantie einspringen sollen, müssen vorher die Eckpunkte festgezurrt werden, damit keine weiteren Risiken entstehen können bzw. die bestehenden Risiken so weit wie möglich abgesichert werden.

Unmittelbar besteht kein akuter Zeitdruck. Alleine das in Aussicht stellen von Abschirmmaßnahmen hat zu einer Bestätigung des Ratings für die BayernLB und die Sparkassen geführt. S&P und Moody’s sehen aktuell keine Bedrohung für das „A“-Rating.

Wir beantragen weiterhin, sich dafür einzusetzten:

1. Bevor Garantien seitens der Sparkassen übernommen werden, muss eine vollständige Aufklärung des verheerenden Engagements der Landesbank im Subprime-Segment durch unabhängige Wirtschaftprüfer erfolgen, die bestehenden Risiken offen gelegt und eine ehrliche Risikoprognose erstellt werden. Bislang liegt noch nicht einmal die testierte Bilanz 2007 vor.

2. Weiterhin muss die BayernLB ein plausibles Geschäftsmodell für die Zukunft vorlegen, damit festgelegt werden kann, in welchen Geschäftsfeldern und mit welchem Volumen die Bank in Zukunft zum Wohle der Eigentümer, also zum Wohle der Allgemeinheit zu arbeiten hat oder ob gegebenenfalls auch eine Fusion mit der LBBW zu einer SüdLB in Betracht kommt.

3. Nachdem der Haftungsfall für den Freistaat und die Sparkassen vom Grundsatz her bereits eingetreten ist, geht es jetzt darum, im Vorfeld einer Garantieübernahme durch die Eigentümer, nicht nur Bilanzkosmetik durch die Auslagerung der Risikopapiere in eine Zweckgesellschaft zu betreiben, sondern Rückabsicherungen, z.B. mittels der Tochtergesellschaften der BayernLB zu schaffen.

Soweit möglich, muss bei den anstehenden Entscheidungen Schaden von den lokalen Sparkassen abgewendet werden, da sich ein Ausfall bei Inanspruchnahme der Garantiesumme wegen der dadurch verminderten Kreditvergabemöglichkeiten der Sparkassen direkt negativ auf den Mittelstand auswirkt und dies außerdem die kleineren Sparkassen in erhebliche Bedrängnis bringen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Winkler

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