Anmeldungen von Demonstrationen in Erlangen

In Bayern und auch in Erlangen ist es üblich, dass nach der Anmeldung einer Demonstration von der Verwaltung ein Bescheid mit einer Vielzahl von "Auflagen" erlassen wird. Für den Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wurde aber festgestellt, dass die Erhebung von Verwaltungsgebühren hier Grundgesetz widrig ist …

Stadtratsantrag

Anmeldungen von Demonstrationen in Erlangen

In Bayern und auch in Erlangen ist es üblich, dass nach der Anmeldung einer Demonstration von der Verwaltung ein Bescheid mit einer Vielzahl von "Auflagen" erlassen wird. Für den Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Auf Antrag der Grünen Liste wurde diese Praxis in Erlangen vor längerer Zeit geändert. Auflagen im Sinne des. Versammlungsgesetzes sind nämlich nur solche Auflagen, durch die erreicht wird, dass eine Demonstration stattfinden kann, die ansonsten verboten werden müsste. Das bekannteste Beispiel ist hier die Auflage, bei einer der Großdemonstrationen in Brockdorf einen gewissen Mindestabstand zum Bauzaun einzuhalten. Die von der Stadt Erlangen in den uns bekannten Bescheiden verfügten "Auflagen" sind dagegen ausnahmslos keine Auflagen im Sinne des Versammlungsgesetzes. Dementsprechend sind diese nicht als "Auflagen" sondern als Hinweise oder ähnliches zu bezeichnen. Verstöße gegen Auflagen führen nämlich zu einer Strafbarkeit für die/den Versammlungsleiter/in.

Einige Jahre lang wurde hier in Erlangen korrekt verfahren und die "Auflagen"nicht mehr als Auflagen sondern als Hinweise u.ä. bezeichnet. Nach unserer Kenntnis wurden auch keine Verwaltungsgebühr erhoben. Seit mehreren Jahren hat sich dies wieder geändert. Die Hinweise werden wieder als Auflagen bezeichnet und es wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.10.2007, Az.: 1 BvR 943/02, wurde festgestellt, dass die Erhebung von Verwaltungsgebühren Grundgesetz widrig ist.

Wir beantragen daher,

mitzuteilen, ab wann von der Stadt Erlangen wieder für Bescheide im Rahmen einer Demonstration Verwaltungsgebühren erhoben werden, wie hoch hier in etwa die bisherigen Einnahmen der Stadt Erlangen waren, und seit wann bei den Bescheiden die Hinweise und ähnliches wieder als Auflagen bezeichnet werden.

Weiterhin beantragen wir,

ab sofort bei Bescheiden im Zusammenhang mit Demonstrationen die Auflagen wieder korrekterweise als Hinweise oder ähnliches zu bezeichnen und keine Verwaltungsgebühren mehr geltend zu machen.

Schließlich beantragen wir,

die bisher grundgesetzeswidrig erhobenen Verwaltungsgebühren zurück­zuerstatten, soweit dies noch möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Winkler

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