Verteilung der Ausschuss- und der Ortsbeirats-Sitze nach Sainte-Laguë/Schepers

Bei der Besetzung der Ausschüsse, der Ortsbeiräte, den Aufsichtsgremien, den Verbandsversammlungen der Zweckverbände und sonstigen vom Stadtrat zu besetzenden Gremien wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet.

Stadtratsantrag

Bezugnehmend auf die Verwaltungsmitteilung „Berechnung für Ausschüsse“ vom 14.3. und zur Vorberatung im Ältestenrat am 14.4., letztendlich aber zur konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 2.5.08 stellen wir folgenden

Antrag:
Bei der Besetzung der Ausschüsse, der Ortsbeiräte, den Aufsichtsgremien, den Verbandsversammlungen der Zweckverbände und sonstigen vom Stadtrat zu besetzenden Gremien wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewendet.
Hilfsweise stellen wir den Antrag, dass das Verfahren nach Hare/Niemeyer angewendet wird.
Ergänzend stellen wir den Antrag, dass die gemäß Art. 33 Abs 2 GO vom Stadtrat zu bestimmenden Ausschussvorsitzenden nebst Stellvertretung gemäß der Stärke der Fraktionen auf diese verteilt werden.

Weder bei dem Hare/Niemeyer- noch nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren findet eine tendenzielle Bevorzugung großer oder kleiner Parteien statt. Die jeweiligen Wahrscheinlichkeiten, als Gruppierung von einer Aufrundung profitieren zu können bzw. von einer Abrundung betroffen zu sein, sind über mögliche Ausschussgrößen hinweg gleichmäßig verteilt. In den meisten Fällen kommen beide Verfahren zu identischen Ergebnissen.
Das Verfahren nach Hare/Niemeyer zeigt aber einige Paradoxien, u.a. das sogenannte „Alabama-“ oder „Sitzzuwachs-Paradoxon“: „Bei Erhöhung der Gesamtsitzzahl bei gleicher Stimmenverteilung, kann eine Partei einen Sitz verlieren.“ Bei der Berechnung der Ausschusssitze ist das Auftreten dieser Paradoxie sehr schön zu beobachten: in einem Ausschuss mit fünf Mitgliedern erhält die FDP nach Hare/Niemeyer einen Sitz, verliert diesen aber wieder bei der Vergrößerung des Ausschusses auf sechs Mitglieder; erst bei einer Ausschussgröße ab sieben Mitglieder behält die FDP ihren Sitz konstant. Gleiches tritt – bezogen auf die erli – bei der Vergrößerung eines Ausschusses von 13 über 14 auf 15 Mitglieder auf.

In einer Studie vom 4. Januar 1999 kommt der Bundeswahlleiter „zu dem Fazit, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë dem Verfahren nach Hare/Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach D’Hondt vorzuziehen ist.“ (Zitat www.wahlrecht.de) Nicht ohne Grund verwendet der Bundestag daher bereits seit 1980 dieses Verfahren bei der Verteilung der Ausschusssitze auf die einzelnen Fraktionen und hat erst am 24.1.2008 beschlossen, auch für die Berechnung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ab der kommenden Bundestagswahl das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren anzuwenden. Daneben findet dieses Verfahren in Bremen seit 2003, in Hamburg seit der letzten Bürgerschaftswahl am 24.2. und in Baden-Württemberg ab der kommenden Landtagswahl Anwendung.

Quellen: www.bundestag.de, www.wahlrecht.de, de.wikipedia.org

Mit freundlichen Grüßen

Harald Bußmann

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