Aufhebung der Wiederbelegungssperre Brüxer Straße

In der Brüxer Str. stehen Wohnungen leer und werden von der GeWoBau auf Dauer nicht wieder vermietet. Die Grüne Liste beantragt eine Wiedervermietung als preiswerter Wohnraum …

Stadtratsantrag

Wir beantragen:

Die GeWoBau wird angewiesen:

  • Die Geschäftsleitung der GeWoBau hat die Wiederbelegungssperre für die Brüxer Str. 3 bis 23 aufzuheben.
  • Die freien Wohnungen werden als preiswerter Wohnraum angeboten.
  • Die Wohnungen werden für die Wohnungssuchenden in einen vermietbaren Zustand versetzt.

Begründung:

Dem Aufsichtsrat der GeWoBau wurde das Gutachten über den baulichen Zustand der Häuser in der Brüxer Str. vorgelegt.

Das Gutachten kommt keineswegs zu dem Ergebnis, dass statische oder bauliche Probleme den Abriss der Häuser zwingend erforderlich machen.

Vielmehr kommt es zum Ergebnis, dass lediglich aus technischer Sicht ein Neubau zu empfehlen sei, da dann einfacher die heutigen Anforderungen des Wärme- und Schallschutz eingehalten werden könnten.: Für die Entscheidung über den Abriss empfiehlt der Gutachter eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Diese Aussage legt den Gedanken nahe, dass der Gutachter darauf hinweisen will, dass nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung das Gelände bei eine Neubebauung eine höhere Rendite für die GeWoBau erbringe als heute mit preiswerten Wohnungen.

In der Brüxer Str. stehen Wohnungen leer und werden von der GeWoBau auf Dauer nicht wieder vermietet. Frei werdende Wohnungen werden nur noch als Ausweichquartiere bei Sanierungen in anderen Stadtteilen vermietet.

In der Stadt ist aber preiswerter Wohnraum sehr knapp. Dieser Leerstand bedeutet auch eine Mindereinnahme für die GeWoBau.

Wolfgang Winkler

 


Weiterführende Links:

  • Stadtrat, 26.6.08: TOP 13., „Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 080/2008 vom 27.05.2008 – Aufhebung der Wiederbelegungssperre Brüxer Straße“

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