Die am 11.10.2024 in Kraft getretene neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet u.a. neue Möglichkeiten für Tempo-30-Anordnungen. Insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und für den Schutz von Kindern im Straßenverkehr ergibt sich für das Erlanger Stadtgebiet Handlungsbedarf.
Wir beantragen die Anordnung von Tempo-30 (aufgrund von Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO) an folgenden Stellen (und ggf. Weitere, zu prüfen von der Verwaltung, auch mit Bezug zu Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO) und bitten um eine Einzelfallbegründung bei Ablehnung.
Stadtratsanträge
Bericht zur Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Wir beantragen einen Bericht im BWA und im UVPA zu den Auswirkungen der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) auf die Stadt Erlangen, insbesondere in Hinblick auf Stellplatzsatzung, Freiflächengestaltungssatzung und Nutzungsänderungen.
Schulsanierungsprogramm und Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“
Bericht über Investitionen in das Schulsanierungsprogramm (SSP) und in das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ (ZGG)
Das Schulsanierungsprogramm läuft seit ca. zwei Jahrzehnten, das Programm „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ sein dem Jahr 2017.
Bericht zur Flächenausstattung an der Pestalozzischule
Die Schülerprognose für die Pestalozzischule geht stabil bis zum Jahr 2034/35 von 16 Klassen an der Schule aus (Vorlage 40/217/2024 vom 17.10.2024). Die Bayerische Schulbauverordnung sieht bestimmte Flächenrichtwerte und ein bestimmtes Raumangebot für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb in Abhängigkeit von den Schüler:innenzahlen vor.
Straße der Behindertenrechte
Gemeinsamer Antrag mit SPD, CSU, ÖDP, Klimaliste und Erlanger Linke
Wir beantragen:
• die Benennung einer „Straße der Behindertenrechte“ auf dem Gelände des
Erinnerungs- und Zukunftsorts der ehemaligen HuPfla zwischen dem Restgebäude (Mittelrisalit) und dem Verwaltungsgebäude (Maximiliansplatz).
Grünpfeil für den Radverkehr
Im Jahr 2019 startete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums in neun deutschen Städten einen Verkehrsversuch mit dem Zusatzzeichen „Grünpfeil für den Radverkehr“. Untersucht wurden speziell die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer*innen und die daraus folgende Rotlichtakzeptanz sowie das Unfallgeschehen. Die Ergebnisse zeigten, dass das Rechtsabbiegen bei Rot für den Radverkehr möglich und nicht verkehrsgefährdend ist. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde der „Grüne Pfeil für den Radverkehr“ (Zeichen 721) eingeführt und in der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) im November 2021 sind die rechtlichen Einsatzkriterien definiert.
Zwischenzeitlich wurde Zeichen 721 im Erlanger Stadtgebiet nur an sehr wenigen Stellen angebracht. Vom ADFC wurde eine Vorschlagsliste mit zahlreichen Knotenpunkten erarbeitet. Das detaillierte Ergebnis der Prüfung der Vorschlagsliste liegt nicht vor.