Im Jahr 2019 startete die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums in neun deutschen Städten einen Verkehrsversuch mit dem Zusatzzeichen „Grünpfeil für den Radverkehr“. Untersucht wurden speziell die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer*innen und die daraus folgende Rotlichtakzeptanz sowie das Unfallgeschehen. Die Ergebnisse zeigten, dass das Rechtsabbiegen bei Rot für den Radverkehr möglich und nicht verkehrsgefährdend ist. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde der „Grüne Pfeil für den Radverkehr“ (Zeichen 721) eingeführt und in der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) im November 2021 sind die rechtlichen Einsatzkriterien definiert.
Zwischenzeitlich wurde Zeichen 721 im Erlanger Stadtgebiet nur an sehr wenigen Stellen angebracht. Vom ADFC wurde eine Vorschlagsliste mit zahlreichen Knotenpunkten erarbeitet. Das detaillierte Ergebnis der Prüfung der Vorschlagsliste liegt nicht vor.
Über den Antrag 115/2024 zum Arbeitsprogramm hinausgehend beantragen wir:
Die Verwaltung prüft die Vorschläge für „Grünpfeil für den Radverkehr“ an allen 28 Lichtsignalanlagen (siehe Anlage) und begründet für jeden abgelehnten Vorschlag anhand von VwV-StVO, Zu § 37 XI bzw XII die Ablehnung.
Dr. Christian Eichenmüller, Sprecher für Klima & Mobilität
Andrea Winner, Fraktionsvorsitzende