Die Schülerprognose für die Pestalozzischule geht stabil bis zum Jahr 2034/35 von 16 Klassen an der Schule aus (Vorlage 40/217/2024 vom 17.10.2024). Die Bayerische Schulbauverordnung sieht bestimmte Flächenrichtwerte und ein bestimmtes Raumangebot für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb in Abhängigkeit von den Schüler:innenzahlen vor.
Wir bitten um Bericht:
- Welche Flächenvorgaben lassen sich aus der Bayerischen Schulbauverordnung aus den o.g. Prognosewerten für die Pestalozzigrundschule ableiten?
- Welche Vorgaben lassen sich ableiten hinsichtlich der Art und Anzahl erforderlicher Räume (Anlage 1 der SchulbauV)?
- Gibt es Vorgaben hinsichtlich notwendiger Flächen für den Ganztagsbetrieb?
- Mit welchen Maßnahmen können ggf. bestehende Defizite behoben werden?
Kerstin Heuer, Sprecherin für Bildung
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender