Gemeinsamer Antrag mit SPD, CSU, ÖDP, Klimaliste und Erlanger Linke
Wir beantragen:
• die Benennung einer „Straße der Behindertenrechte“ auf dem Gelände des
Erinnerungs- und Zukunftsorts der ehemaligen HuPfla zwischen dem Restgebäude (Mittelrisalit) und dem Verwaltungsgebäude (Maximiliansplatz).
Begründung:
Ein zentrales Element der menschenverachtenden „rassenhygienischen“ Ideologie, die der NS “Euthanasie“ zugrunde lag, war die Überzeugung von der Minderwertigkeit der
Menschen, die den nationalsozialistischen Vorstellungen von Produktivität und Effizienz nicht entsprachen.
Die nationalsozialistische Rassenhygiene diente zur Rechtfertigung der Krankenmorde im Rahmen der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, etwa in der „Aktion T4“, der „Kinder-Euthanasie“ und dem „Hungerkost Erlass“. In Erlangen wurden fast 1000 Menschen durch die „Aktion T4“ in den Tod geschickt und nochmal ca.1000 Menschen durch die sogenannte Hungerkost ermordet. Dazu kommen noch mehrere hundert Opfer von Zwangsterilisation in Erlangen. Das Ziel war den Anteil positiv bewerteter Erbanlagen zu vergrößern (positive
Eugenik) und den negativ bewerteter Erbanlagen zu verringern (negative Eugenik).
Mit dieser menschenverachtenden Ideologie wurden die schrecklichen Menschenrechts
verbrechen begründet. Die Erlanger Stadtgesellschaft hat überwiegend tatenlos zugesehen.
1948 wurde durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen die Menschenwürde ungeteilt allen Menschen zugesprochen und einer hierarchischen Ordnung menschlicher Individuen aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten eine klare Absage erteilt. Die Feststellung der uneingeschränkten Gültigkeit der Menschenrechte erfuhr später eine Konkretisierung durch die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 beschlossen (UN-BRK), ein internationales Übereinkommen, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen in besonderer Weise schützt und fördert. Die Behindertenrechtskonvention wurde 2009 in der Bundesrepublik ratifiziert und ist seitdem Bundesrecht.
Auch das Grundgesetz schützt Menschen mit Behinderung (Art.1 und 3).
In unmittelbarer Nähe zu Nürnberg, der Stadt der Menschenrechte, die sich durch das international beachtete Kunstwerk der „Straße der Menschenrechte“ sowohl verantwortungsvoll zu seiner Vergangenheit bekennt als auch eine Mahnung vor möglichen Wiederholungen ausspricht, liegt eine Annäherung an diese Ausdruckform nahe.
An einem Ort der Medizin und Ausbildung sowie Forschung und Lehre, sollte im Sinne einer Selbstverpflichtung der Behindertenrechtskonvention besonderer Ausdruck und Gewicht
verliehen werden. Damit würden Mediziner*innen sowohl der Verantwortung für die
unmenschliche Taten ihrer Berufsgruppe in der NS- Zeit gerecht als auch die klare Absicht dokumentiert werden, positive Perspektiven in der Sicht auf Behinderungen zuzulassen.
Aus den genannten Gründen ist es umso wichtiger, eine Straße der Behindertenrechte auf dem Gelände der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt einzuführen, damit an diese schrecklichen Menschenrechtsverbrechen erinnert wird.