Einrichtung neuer Tempo-30-Anordnungen für mehr Verkehrssicherheit

Die am 11.10.2024 in Kraft getretene neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet u.a. neue Möglichkeiten für Tempo-30-Anordnungen. Insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und für den Schutz von Kindern im Straßenverkehr ergibt sich für das Erlanger Stadtgebiet Handlungsbedarf.
Wir beantragen die Anordnung von Tempo-30 (aufgrund von Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO) an folgenden Stellen (und ggf. Weitere, zu prüfen von der Verwaltung, auch mit Bezug zu Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO) und bitten um eine Einzelfallbegründung bei Ablehnung.

    • Kurt-Schuhmacher-Straße (siehe Kinderhaus Kleiner Stern, Franconian International School, Wirtschaftsschule)
    • Sieglitzhofer Straße (siehe Adalbert-Stifter-Schule, Kindergarten St. Theresia)
    • Hartmannstraße (siehe Kindergarten am Röthelheim)
    • Sebastianstraße (siehe Schulwege für Grundschule Tennenlohe)
    • Felix-Klein-Straße (siehe Schulwege für Eichendorffschule und Max-Justine-Elsner-Schule)
    • Fürther Straße (siehe Schulwege für Max-Justine-Elsner-Schule und Nähe zu städtischer Kindergarten Bruck)
    • westliche Teil der Tennenloherstraße (siehe Schulwege für Grundschule Brucker Lache und Emmy-Noether-Gymnasium)
    • Bunsenstraße (siehe Schulwege für Grundschule Brucker Lache und Emmy-Noether-Gymnasium)
    • Schuhstraße (siehe Schulwege für Christian-Ernst-Gymnasium)
    • Sieboldstraße/Langemarckplatz/Fahrstraße (siehe Schulwege für Christian-Ernst-Gymnasium)
    • nördlicher Teil der Zeppelinstraße (siehe Schulwege für Ohm-Gymnasium)
    • Artilleriestraße (siehe Schulwege für Montessorischule, Berufsschulzentrum, Wirtschaftsschule)
    • Koldestraße (siehe Schulwege für Otfried-Preußler-Schule)
    • Essenbacher Straße/Spardorfer Straße (Loschgeschule)
    • Palmstraße (Verlängerung des Tempolimits wg. Kita in der Palmsanlage, insbesondere wegen stark frequentiertem Übergang von der Ebrardstraße; Schulwege zu Loschgeschule und Marie-Therese-Gymnasium)
    • nördlicher Teil der Odenwaldallee (Abenteuerspielplatz Taubenschlag, Lebenshilfe)
    • Mönaustraße zwischen Kreisel Zambellistraße und Kreuzung am Adenauerring (siehe Schulwege für Heinrich-Kirchner-Schule)
    • Schallershoferstraße bis Hans-Sachs-Straße (Bodelschwingh-Haus, Kinderhaus Flohkiste)

Begründung:
Nach Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO können innerörtlichen streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30km/h eingeführt werden. Dies gilt für Fußgängerüberwege, Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
                         
Dr. Christian Eichenmüller, Sprecher für Klima und Mobilität
Andrea Winner, Fraktionsvorsitzende