Kommunale Verpackungsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung abgewiesen. Dadurch ist für eine Einführung in anderen Kommunen Rechtssicherheit gegeben. Diese Steuer ist  nicht nur ein kommunaler Meilenstein für Klimaschutz und Müllvermeidung – sie verbessert auch die städtische Haushaltlage: 950.000 Euro an Verpackungssteuer wurden 2022 in Tübingen eingenommen.

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Einrichtung neuer Tempo-30-Anordnungen für mehr Verkehrssicherheit

Die am 11.10.2024 in Kraft getretene neue Fassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet u.a. neue Möglichkeiten für Tempo-30-Anordnungen. Insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und für den Schutz von Kindern im Straßenverkehr ergibt sich für das Erlanger Stadtgebiet Handlungsbedarf.
Wir beantragen die Anordnung von Tempo-30 (aufgrund von Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO) an folgenden Stellen (und ggf. Weitere, zu prüfen von der Verwaltung, auch mit Bezug zu Änderungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO) und bitten um eine Einzelfallbegründung bei Ablehnung.

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Bericht zur Flächenausstattung an der Pestalozzischule

Die Schülerprognose für die Pestalozzischule geht stabil bis zum Jahr 2034/35 von 16 Klassen an der Schule aus (Vorlage 40/217/2024 vom 17.10.2024). Die Bayerische Schulbauverordnung sieht bestimmte Flächenrichtwerte und ein bestimmtes Raumangebot für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb in Abhängigkeit von den Schüler:innenzahlen vor.

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Straße der Behindertenrechte

Gemeinsamer Antrag mit SPD, CSU, ÖDP, Klimaliste und Erlanger Linke

Wir beantragen:
• die Benennung einer „Straße der Behindertenrechte“ auf dem Gelände des
Erinnerungs- und Zukunftsorts der ehemaligen HuPfla zwischen dem Restgebäude (Mittelrisalit) und dem Verwaltungsgebäude (Maximiliansplatz). 

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