Wassertretbecken und zugängliche Wasserflächen

Die zunehmende Hitze macht vielen Menschen zu schaffen und es wächst das Bedürfnis nach dem Zugang zum Wasser und nach Abkühlung im stadtnahen Raum. In Erlangen ist das Baden in der Regnitz aus verschiedenen Gründen untersagt. Es gibt zu wenig öffentlich zugängliche Wassertretbecken oder begehbare Wasserflächen, wie beispielsweise der Brunnen am Ohmplatz.
Begehbare Wasserflächen und Tretbecken sind bei Menschen jeden Alters beliebt und erfreuen sich großen Zuspruchs. Sie bereiten Spaß und leisten auch einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge.

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Erweiterung Uni-Südgelände Ost – flächensparendes Bauen

Die Planungen zur Erweiterung des Uni-Südgeländes Ost werden von vielen Seiten kritisch gesehen. Besonders die Naturschutzverbände sprechen sich gegen die massiven Eingriffe in den Baumbestand sowie in das Landschaftsschutzgebiet aus und bemängeln die fehlende Bereitschaft zum flächensparenden Bauen.

Damit flächensparender gebaut, weniger Fläche versiegelt wird und die Frischluftschneisen möglichst verbreitert werden können, beantragen wir folgende Änderungen im Verwaltungsentwurf zum Bebauungsplan 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost:
• Die maximal zulässige Wandhöhe wird auf 35 m erhöht, damit 7 Vollgeschosse möglich sind.
• Die Grundflächenzahl GRZ wird auf 0,5 festgesetzt.

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Überarbeitung der Stellplatzsatzung – Lastenräder

Erfreulicherweise prägen Lastenfahrräder immer stärker das Stadtbild: Dadurch werden sehr viele PKW Fahrten überflüssig. Der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung berücksichtigt allerdings den veränderten Bedarf noch nicht, der durch die schnell wachsende Anzahl von Lastenfahrrädern bzw. Fahrräder mit Anhängern entsteht.
Außerdem ist neben der Anzahl an Stellplätzen für Fahrräder ist auch deren Qualität und Erreichbarkeit der Abstellanlage elementar. Die geschaffenen Stellplätze verfügen oftmals nicht über eine Möglichkeit, Fahrräder diebstahlsicher abzusperren.
Die Erreichbarkeit ist gerade für Lastenräder oft nicht gegeben (steile Rampen in Treppenhäuser oder verwinkelte Flure mit Türen).

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Fahrradständer am MTG

Anfrage zum UVPA am 25.07.2023
Nach dem Wegfall des Fahradkellers am MTG wurden jetzt Fahrradständer entlang der neuen Sporthalle an der Fichtestraße errichtet, die schon lange nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen („Felgenverbieger“). Außerdem erscheinen uns die Stellplätze für ca. 800 Schüler:innen (+ Lehrer:innen) nicht auszureichen: Etliche Fahrräder werden entlang der Fichtestraße auch auf der Gegenseite abgestellt.
Die aktuellen Ständer haben mehrere Nachteile:

  • Die Fahrräder können nicht mit einem kurzen Schloss gesichert werden
  • Die Bügel sind zu eng beieinander, so dass die Stellplätze nicht effizient genutzt werden können
  • Die Ständer gewährleisten keinen festen und vandalismussicheren Stand der Fahrräder

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Ganztagsplatz – Bericht Qualität der Bestandsfeststellung

In Erlangen gibt es eine breit aufgestellte Angebotsstruktur in der Ganztagsbetreuung, die im Hinblick auf den zeitlichen Umfang und das im Gesetz verankerte Recht auf Förderung jedes Kindes weiterentwickelt und hinterfragt werden muss. Raumsituation, Mittagsverpflegung, Kooperationspartner, Personalgewinnung und Integration müssen in der Vorhabeplanung mitgedacht werden.
Laut STMAS stellt „die Bestandsfeststellung die Erfassung aller Plätze in Kindertageseinrichtungen und in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten unter Schulaufsicht dar. Aufzunehmen sind daher alle vorhandenen Plätze. Nicht aufzunehmen sind Betreuungsangebote, die nicht zur Deckung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ab dem 1. August 2026 beitragen.“
Laut dem Erlanger Bestands- und Planungsbericht 2021 stellt „insbesondere die zukünftige Rolle der Mittagsbetreuung, ihr Fortbestand bzw. ihre mögliche Umwandlung in Angebote des offenen Ganztags, alle Akteure in diesem Feld vor immense Herausforderungen. Da die Angebote der Mittagsbetreuung in ihrer heutigen Form die Anforderungen an eine Ganztagsbetreuung im Sinne des Gesetzes nicht erfüllen, ist die Zukunft der Angebote ungewiss.“

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Ganztagsplatz – Bericht Umsetzung und Organisation

Ab 1.August 2026 wird es den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geben, der im SGB VIII verankert ist. Die Ziele des Gesetzes sind:

+ Mehr Zeit für individuelle Förderung
+ Bessere Teilhabechancen für benachteiligte Kinder
+ Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
+ Betreuungslücke im Übergang von Kita zur Grundschule schließen

Der gesetzliche Anspruch umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden sowohl an allen fünf Werktagen als auch in den Schulferien, inklusive Mittagsverpflegung.
Die Wahrnehmung der Planungsverantwortung muss nach §§ 79, 80 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen und sieht vor, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird.

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