Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung abgewiesen. Dadurch ist für eine Einführung in anderen Kommunen Rechtssicherheit gegeben. Diese Steuer ist nicht nur ein kommunaler Meilenstein für Klimaschutz und Müllvermeidung – sie verbessert auch die städtische Haushaltlage: 950.000 Euro an Verpackungssteuer wurden 2022 in Tübingen eingenommen.
Wir beantragen:
in Erlangen wird eine Verpackungssteuer eingeführt.
Die Verwaltung bereitet dazu eine Satzung vor.
Eva Linhart, Sprecherin für Energie, Finanzen & Haushalt
Peter Weierich, Sprecher für Nachhaltigkeit
Andrea Winner, Fraktionsvorsitzende