Überarbeitung der Stellplatzsatzung – Lastenräder

Erfreulicherweise prägen Lastenfahrräder immer stärker das Stadtbild: Dadurch werden sehr viele PKW Fahrten überflüssig. Der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung berücksichtigt allerdings den veränderten Bedarf noch nicht, der durch die schnell wachsende Anzahl von Lastenfahrrädern bzw. Fahrräder mit Anhängern entsteht.
Außerdem ist neben der Anzahl an Stellplätzen für Fahrräder ist auch deren Qualität und Erreichbarkeit der Abstellanlage elementar. Die geschaffenen Stellplätze verfügen oftmals nicht über eine Möglichkeit, Fahrräder diebstahlsicher abzusperren.
Die Erreichbarkeit ist gerade für Lastenräder oft nicht gegeben (steile Rampen in Treppenhäuser oder verwinkelte Flure mit Türen).

Wir beantragen daher, dass folgende Aspekte bei der Überarbeitung der Stellplatzsatzung berücksichtigt werden:

  • Die Fläche eines Fahrradabstellplatzes soll eine Abmessung von 70 cm x 200 cm nicht unterschreiten. Jeder Fahrradabstellplatz soll von einer ausreichenden Bewegungsfläche direkt zugänglich sein. Fahrradabstellplätze sollen mit Fahrradständern ausgerüstet werden, die ein Anschließen des Fahrradrahmens sowie mindestens eines Laufrades haben und dem Fahrrad durch Anlehnbügel einen sicheren Stand ermöglichen. Jeder zehnte Stellplatz muss dabei für das Abstellen von Fahrrädern mit Anhängern sowie Lastenräder geeignet sein.
    Fahrradabstellplätze für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind zu überdachen.
  • Der Aufstellort von Fahrradabstellplätzen soll von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen leicht und verkehrssicher erreichbar und gut zugänglich sein; er soll in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs des Vorhabens angeordnet werden und verfügt über eine Beleuchtung.

Peter Weierich, Sprecher für Mobilität
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender

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