Ganztagsplatz – Bericht Umsetzung und Organisation

Ab 1.August 2026 wird es den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geben, der im SGB VIII verankert ist. Die Ziele des Gesetzes sind:

+ Mehr Zeit für individuelle Förderung
+ Bessere Teilhabechancen für benachteiligte Kinder
+ Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
+ Betreuungslücke im Übergang von Kita zur Grundschule schließen

Der gesetzliche Anspruch umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden sowohl an allen fünf Werktagen als auch in den Schulferien, inklusive Mittagsverpflegung.
Die Wahrnehmung der Planungsverantwortung muss nach §§ 79, 80 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen und sieht vor, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird.


Im Praxisleitfaden Ganztagsangebot des STMAS wird eine Prozessstruktur von 3 Planungsbausteinen empfohlen. „Konkrete Beschlüsse und Zielvereinbarungen müssen im Zusammenwirken zwischen den drei Planungsbausteinen entstehen.“

Baustein 1 klärt die Verantwortlichkeiten und Prozesssteuerung im Jugendamt. Gesetzliche Grundlagen, notwenige Beschlüsse und Zuständigkeiten werden geklärt. Außerdem wird über ein Steuergremium für Baustein 2 entschieden.
Baustein 2 wird über die Jugendhilfeplanung koordiniert und hat die ineinandergreifende Abstimmung zwischen Sachaufwandsträger, der (Schul-) Sprengelorganisation und der Jugendhilfeplanung und hat die Entwicklung verbindlicher Strukturen und Arbeitsformen zum Ziel. „Sinnvoll ist hier eine verbindliche, schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung mit klar definierten Verantwortlichkeiten (inkl. namentlicher Benennung) und zeitlichen Festlegungen.“ Die Umsetzungskontrolle sollte durch ein strukturiertes jährliches Monitoring unterstützt werden.
Baustein 3 hat die Bestandserhebung, Bedarfsermittlung, Bedarfsprognose und die Vorhabenplanung zum Ziel. Hierbei sollten die Schulleitungen, Träger der Kinder- tageseinrichtungen und Mittagsbetreuung, Kooperationspartner schulischer Ganztagsangebote, Akteure der Jugendarbeit, weitere Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Vereine involviert werden. Außerdem muss die Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Eltern sichergestellt werden. „Die Betroffenenbeteiligung ergibt sich dabei sowohl aus einer fachlichen Notwendigkeit, als auch aus einer gesetzlichen Verpflichtung. Durch § 80 Absatz 2 SGB VIII und Art. 7 BayKiBiG sind die Verantwortlichen im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung verpflichtet, die Bedürfnisse von Kindern und ihrer Familien zu berücksichtigen.“

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Bericht:

  • Wer hat die Gesamtverantwortung und Entscheidungshoheit für die Prozesskoordination und wie setzt sich das Steuergremium gemäß Praxisleitfaden zusammen?
  • Welche personellen Ressourcen stehen für den Planungsprozess zur Verfügung und sind die Ressourcen ausreichend?
  • Welche Kooperationsstruktur besteht zwischen Sachaufwandsträger, der (Schul-) Sprengelorganisation und der Jugendhilfeplanung und welche Verantwortlichkeiten und zeitlichen Festlegungen wurden vereinbart?
  • Wie ist die Umsetzungskontrolle organisiert und wie lauten die Ergebnisse bis heute?
  • Wie lauten die Ergebnisse der Sprengelkonferenzen und welche Akteure sind mit eingebunden? In welchem Zeitabstand finden diese statt?
  • Mit welchen quantitativen und welchen qualitativen Methoden werden die Bedürfnisse der Kinder und deren Familien ermittelt und die unterschiedlichen sozialen Situationen der Erlanger Stadtteile berücksichtigt?
  • Wie sind die prognostizierten z.T. starken Rückgänge der SuS Zahlen im Bestands- und Planungsgericht für 2033/34 (S.85) begründet? (-10,8 %)
  • Ist diese Prognose angesichts der aktuellen Bevölkerungsentwicklung noch aktuell? In der Erlanger Bevölkerungsprognose der Statistik und Stadtforschung von 02/23 steigt die SuS Anzahl in den Grundschulen 2032 an. (S.8)
  • Bayern hat von den Finanzhilfen des Bundes aus dem „Beschleunigungsprogramm Ganztagsbetreuung“ nur 18,64% abgerufen.  Welche Summe hat die Stadt Erlangen aus diesem Fördertopf beansprucht und welche förderfähigen Maßnahmen, die bis 31.12.27 abgeschlossen sein müssen, plant die Stadt Erlangen in Zukunft, um die Qualität und die Quantität ganztägiger Bildungsangebote auszubauen?

Kerstin Heuer, Sprecherin für Bildung
Helmut Wening, Sprecher für Jugend
Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender

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