Ablehnung der geplanten Änderung im Bayerischen Wassergesetz
Dringlichkeitsantrag zum UVPA am 09.12.25
Wir beantragen:
1. Der Stadtrat Erlangen stellt sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Danach soll die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.
2. Der Stadtrat Erlangen stellt fest:Die öffentliche (Trink-)Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden.
3. Der Stadtrat Erlangen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im Bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen.
Stadtratsanträge
Weg von Microsoft: Hin zu einer rechtskonformen Open Source Lösung
Anfrage: Der Strafgerichtshof in Den Haag wirft Microsoft raus und setzt auf eine Deutsche Lösung der Bundesregierung: https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/software-strafgerichtshof-ersetzt-microsoft-durch-deutsche-loesung/100166382.html.
Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wird/ wurde die Option der Umstellung der Office- Anwendungen (Office365 incl. Teams) auf die Open Source Lösung von Zendis (dahinter steckt das BMI) untersucht?
- Wie viel Euro zahlt KommunalBIT pro Jahr an Microsoft für die Office-Software (O365) der Stadt Erlangen?
Bedarfsbeschluss zur Sanierung der Pestalozzischule
Wir beantragen: Ein Bedarfsbeschluss zur Sanierung zu Um- oder Neubau der Pestalozzischule wird vorbereitet. Vorbereitende Untersuchungen hierzu werden durchgeführt.
Windpark Römerreuth
Finanzielle Beteiligung der Ortsteile Hüttendorf und Kriegenbrunn an den Erträgen des Windpark Römerreuth – gemeinsamer Antrag Grüne/Grüne Liste, Klimaliste, ÖDP, Erlanger Linke und Freie Wähler Erlangen
Wir stellen folgenden Antrag: Der Stadtrat erklärt, dass die Mittel, die nach §6 des EEG durch den zukünftigen Betreiber des geplanten Windparks Römerreuth an die Gemeinde Erlangen gezahlt werden können, durch die Stadt so eingesetzt werden sollen, dass diese Mittel den Ortsteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn zugutekommen. Über konkrete Maßnahmen hat der Stadtrat in zukünftiger Zusammensetzung zu entscheiden. Der amtierende Stadtrat hat die Entwicklung des Windparks begleitet und das Projekt durch Beschlüsse auf den Weg gebracht und gibt hiermit eine Absichtserklärung ab.
Anträge zum städtischen Haushalt 2026
Änderungsanträge der Stadtratsfraktion Grüne/Grüne Liste zum vorliegenden Haushaltsentwurf für 2026 …
Auch zukünftig Spielplätze bauen
Gemeinsamer Antrag von Grüne/Grüne Liste | SPD | Klimaliste | erlanger linke
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).
Da wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen von großer Bedeutung sind, haben Kommunen verschiedenster Größen (bspw: München, Bubenreuth oder Nürnberg) bereits eigene Satzungen erlassen. Beispielhaft verweisen wir auf die Satzung der Stadt München.