Familienfreundliche Stadtratsarbeit

Die Listenaufstellungen für die Kommunalwahl 2026 stehen an. Nicht nur wir machen die Erfahrung, dass sich vor allem Mütter gegen eine Kandidatur entscheiden, weil die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Stadtratsarbeit nicht mit Familie und Beruf vereinbar sind. Durch mangelhafte strukturelle Bedingungen wird somit ihre wertvolle Perspektive ausgeschlossen.
Einige Barrieren ergeben sich für (werdende) Mütter durch die bayerische Gesetzgebung, wie beispielsweise eine fehlende Vertretungsmöglichkeit im Mutterschutz. Andere Barrieren dagegen kann Erlangen aktiv abbauen. Dazu zählen z.B. familienfreundliche Sitzungszeiten und -dauer, das frühzeitige Bereitstellen von Sitzungsunterlagen, die Möglichkeit einer Online-Teilnahme, Erstattung von Betreuungskosten und eine unterstützende Infrastruktur wie Räumlichkeiten zum Stillen oder Betreuen während der Sitzungen.

Der Bayerische Landtag hat sich im Juli 2023 klar dafür ausgesprochen, familienfreundliche Strukturen für einen höheren Frauenanteil zu unterstützen und mit dem neu eingefügten Art. 20a Abs. 2 Nr. 4 einen Anspruch auf Entschädigung für die Betreuung von Kindern bis 12 Jahren, behinderten Kindern und zu pflegenden Angehörigen in die Bayerische Gemeindeordnung eingefügt. Um diese Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, muss die Kommune diese in ihrer Entschädigungssatzung verankern.

Ebenso hat der Landtag bereits 2022 die Online-Teilnahme an Sitzungen mit Art. 47a GO ermöglicht. Dies wurde in den Corona-Lockdowns erfolgreich praktiziert und ist in anderen Kommunen bis heute beibehalten worden.

Wir beantragen daher:

    • Die Verwaltung erstellt ein Konzept, um Stadtratsarbeit familienfreundlicher zu gestalten.

 
Andrea Winner, Sprecherin für Gleichstellung
Eva Linhart, Fraktionsvorsitzende