Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag GRÜNE/GL | ÖDP | Klimaliste | FDP | FWG zum Stadtrat am 30.03.23
Der bevorstehende Abriss auch des zweiten Gebäudeflügels der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt (Hupfla) polarisiert. Im Rahmen der NS-“Euthanasie“-Aktion T 4 wurden über 900 Menschen von dort in Tötungslager deportiert. Im Anschluss an diese Aktion wurde vor Ort mittels Hungerkost gemordet – Schätzungen gehen hier von mindestens 1000 weiteren Toten aus. Die Tatorte befanden sich hauptsächlich im Souterrain der Gebäudeteile, die abgerissen werden sollen. Der weitere Abriss sei ein „irreparabler Schaden für die Erinnerungskultur“, schreiben die Nachkommen NS-Verfolgter in einem Brief an den Landtag. Seit langem setzt sich das Erlanger Aktionsbündnis „Gedenken gestalten – Heil-und Pflegeanstalt erhalten“ für den Erhalt des gesamten Gebäudes ein. Die Jüdische Kultusgemeinde Erlangen schlägt in einem offenen Brief vor, wenigstens das Untergeschoss zu erhalten. Das Auschwitz-Komitee hat zur Unterstützung einer Petition für den weitestmöglichen Erhalt der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt Erlangen aufgerufen.
Unser Kompromissvorschlag sieht vor, dass zumindest zusätzlich ein kleines Stück der Fassade als Abbruchkante stehen bleiben soll. Dies würde zu einer „Irritation“ führen, die auch im Rahmenkonzept von Professor Skriebeleit gefordert wird. Außerdem können die Abbruchsteine des Ostflügels gelagert werden für spätere Verwendungen im Umfeld der Gedenkstätte.
Stadtratsanträge
Zukunft des Baukunstbeirates
Anfrage zum Stadtrat am 30.03.23
Die Einladung zur Sitzung des Baukunstbeirats am 16.03.2023 erfolgte erst am 09.03.23. Da die Mitglieder eigene berufliche Verpflichtungen und teilweise weite Anreisen haben, ist diese kurze Frist problematisch.
Nach Information von Herrn Schenkl im BWA am 07.03.23 liegt die Zuständigkeit für die Organisation des BKB aktuell im Bauaufsichtsamt. Dies sei jedoch nicht mit Personal hinterlegt und daher nur bedingt zu leisten.
Verpflichtung für neues Corporate Design
Anfrage
Im Februar 2023 wurde das neue Corporate Design der Stadt Erlangen vorgestellt und eingeführt. Seitdem ist die Stadtverwaltung verpflichtet, dieses bei neu erscheinenden Publikationen zu verwenden.
Unsere Fraktion hat nun erfahren, dass auch das Jugendparlament (JuPa) und der Ausländer:innen und Integrationsbeirat (AIB) dazu verpflichtet wurden, das Corporate Design zu verwenden. Einige Mitglieder dieser Beiräte haben unserer Fraktion gegenüber ihr Unverständnis über diese Verpflichtung ausgedrückt – dies können wir nachvollziehen. Immerhin werden die Beirät:innen dieser Gremien nicht von der Stadtverwaltung oder den Fraktionen benannt, sondern von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Erlanger Schüler:innen gewählt – anders als die Mitglieder der sonstigen beratenden Gremien.
Prüfung der Fraktionszuschüsse der gesamten Stadtratsperiode 2014-2020
Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d. h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z.B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig. Bei der Abrechnung mehrerer Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern war jedoch der Bezug zur Fraktionsarbeit nicht immer erkennbar.
Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen.Bei Fraktionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Gelder, die zweckgebunden ausschließlich für die ganz konkrete Fraktionsarbeit vorgesehen sind.Nachdem es in den Jahren 2019 – 2021 Beanstandungen durch das Revisionsamt gab, liegt der Verdacht nahe, dass auch in den Vorjahren unzulässige Zuschüsse ausbezahlt wurden.
Klare Regeln für Fraktionszuschüsse
Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.
Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.
Entsiegelung von städtischen Plätzen
Zum TOP Ö14 im UVPA am14.03.23 „Entsiegelung von städtischen Plätzen; hier: Prioritätenliste“ beantragen wir folgende Änderungen:
• Die Verwaltung ergänzt die Vorlage zu den Plätzen Erlangens um den Parameter `Biodiversität´ und nimmt ihn diesem Jahr eine Erhebung der Plätze in Kategorie A hinsichtlich von Baumbestand / Vitalität / Baumart und Böden vor.
• Die Verwaltung prüft für die Plätze die in die Kategorie B, C, D und E fallen und damit eine Umsetzung von Planungsvorhaben für dies Kategorie in den nächsten 5 Jahren sehr unrealistisch ist, welche einfachen und kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten hinsichtlich einer Entsiegelung und Bepflanzungen mit Bäumen, Sträuchern oder Stauden für diese Plätze bestehen.