Verpflichtung für neues Corporate Design

Anfrage
Im Februar 2023 wurde das neue Corporate Design der Stadt Erlangen vorgestellt und eingeführt. Seitdem ist die Stadtverwaltung verpflichtet, dieses bei neu erscheinenden Publikationen zu verwenden.
Unsere Fraktion hat nun erfahren, dass auch das Jugendparlament (JuPa) und der Ausländer:innen und Integrationsbeirat (AIB) dazu verpflichtet wurden, das Corporate Design zu verwenden. Einige Mitglieder dieser Beiräte haben unserer Fraktion gegenüber ihr Unverständnis über diese Verpflichtung ausgedrückt – dies können wir nachvollziehen. Immerhin werden die Beirät:innen dieser Gremien nicht von der Stadtverwaltung oder den Fraktionen benannt, sondern von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Erlanger Schüler:innen gewählt – anders als die Mitglieder der sonstigen beratenden Gremien.

Beide Gremien sollten in unseren Augen sowohl möglichst niederschwellig zugänglich sein als auch möglichst viele Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse haben – beides spricht dafür, dass es die Entscheidung der Beirät:innen ist, welches Logo sie verwenden. Wir verstehen nicht, warum die genannten Beiräte nicht selbst über solch zentrale Elemente ihrer Öffentlichkeitsarbeit entscheiden dürfen.

Wir fragen die Verwaltung daher:

  • Wann wurde beschlossen, dass das Corporate Design auch für den AIB und das JuPa verpflichtend zu verwenden ist?
  • Sieht die Verwaltung auch unter dem Gesichtspunkt von Empowerment hier die Möglichkeit einer Ausnahme?

Dominik Sauerer (Sprecher für Recht, Ordnung & Aktivismus)
Dr. Birgit Marenbach (Fraktionsvorsitzende)

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