Prüfung der Fraktionszuschüsse der gesamten Stadtratsperiode 2014-2020

Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d. h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z.B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig. Bei der Abrechnung mehrerer Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern war jedoch der Bezug zur Fraktionsarbeit nicht immer erkennbar.
Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen.Bei Fraktionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Gelder, die zweckgebunden ausschließlich für die ganz konkrete Fraktionsarbeit vorgesehen sind.Nachdem es in den Jahren 2019 – 2021 Beanstandungen durch das Revisionsamt gab, liegt der Verdacht nahe, dass auch in den Vorjahren unzulässige Zuschüsse ausbezahlt wurden.

Deshalb beantragen wir:

  • Es wird eine rückwirkende Prüfung der Fraktionszuschüsse ab 2014 durch Amt 13 durchgeführt. Sollten weitere unzulässige Zuschüsse ausgezahlt worden sein, soll auch für diese Gelder eine Aufforderung zur Rückzahlung erfolgen.

Ziel der Prüfung ist es eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder gemäß den Haushaltsgrundsätzen der bayerischen Gemeindeordnung sicherzustellen.

Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende | Marcus Bazant, Fraktionsvorsitzender | Eva Linhart, Sprecherin für Finanzen & Haushalt

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