Hartz IV – Höchstmieten und Wohnung bei Trennung

Bei EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und SozialhilfeempfängerInnen wird die Miete von der Stadt Erlangen übernommen, soweit diese angemessen ist.
Zumindest auf dem freien Wohnungsmarkt ist es kaum möglich, Wohnungen zu finden, bei denen die Mieten nicht über den vom Stadtrat beschlossenen Höchstgrenzen liegen.

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