als Beitrag zur dezentralen Stromversorgung – Grundsatzbeschluss
Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduzierung von Luftschadstoffen. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert. Öffentlichen Gebäuden kommt hierbei bei eine Vorbildfunktion zu, aber auch der Ausbau von Solarenergie auf privaten Gebäuden sollte intensiv vorangetrieben werden. In anderen Städten wie beispielsweise in Tübingen wird bei Grundstückskaufverträgen, in städtebaulichen Verträgen und Bebauungsplänen grundsätzlich die Installation von PV-Anlagen vorgeschrieben. Die solare PV-Pflicht ist eine folgerichtige Maßnahme infolge der Ausrufung des Klimanotstandes.
