Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wird erlassen
Am 16. Januar hat der Stadtrat mit einer Mehrheit von Grüner Liste, SPD, Erlanger Linke und ÖDP einer Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung nach dem erprobten Vorbild der Stadt Nürnberg beschlossen. Die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen – und dazu zählt auch die Vermietung als Ferienwohnung über mehr als 8 Wochen pro Jahr oder wenn Wohnungen, die sich eigentlich vermieten ließen, absichtlich leerstehen gelassen werden – kann nun von der Stadt geahndet werden.