Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit

Amtsgericht beurteilt städtische Auflagen als rechtswidrig

Ein Gerichtsverfahren gegen den Geschäftsführer der Grünen Liste endete am 11. Juni 2010 mit einem Freispruch. Ihm war vorgeworfen worden, als Anmelder einer Kundgebung bei der im rechten Spektrum verankerte Burschenschaft Frankonia gegen städtische Auflagen verstoßen zu haben. Das Urteils liegt nun schriftlich vor. „Der Angeklagte war insgesamt freizusprechen“, führt die Richterin in ihrer Begründung aus, „da zum Teil rechtswidrige Auflagen gemacht wurden, zum Teil Verstöße nicht begangen wurden.“

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Urteil im Prozess wg. Verstoß gegen Versammlungsgesetz

Freispruch für Geschäftsführer der GL. Richterin sieht einige Kundgebungs-Beschränkungen als rechtswidrig an.

Mit einer persönlichen Nachbetrachtung; „Manchmal wurde ich gefragt, was eigentlich genau passiert sei, warum ich dieses Gerichtsverfahren am Hals habe. Dazu fällt mir nur ein: eigentlich nichts.“ …

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