Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Verwaltung soll gemeinsam mit dem Forum behinderter Menschen in Erlangen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeiten.

 

Stadtratsantrag

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Forum behinderter Menschen in Erlangen, einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten.

2. In den Aktionsplan fließen die bisherigen Aktivitäten, wie beispielsweise die Umsetzung der Barcelona-Erklärung und des Stadtratsbeschlusses „Barrierefreies Bauen in Erlangen“ ein. Sie werden weiter entwickelt, wo dies sinnvoll und möglich ist.

3. Der Aktionsplan für Erlangen soll sich auf folgende Artikel konzentrieren: Artikel 8 „Bewusstseinsbildung“, Artikel 9 „Zugänglichkeit/Barrierefreiheit – z.B. barrierefreier Wohnraum im sozialen Wohnungsbau, Barrierefreiheit im Stadtbereich etc., Artikel 24 „Bildung“ z. B. barrierefreie Bildungseinrichtungen, Artikel 25 „Gesundheit“, Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung und Artikel 29 „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“.

4. Mit dem Ziel der Einbeziehung behinderter Menschen von Anfang an (Inklusion) wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Besondere Bedeutung haben hierbei die gemeinsame Erziehung und Bildung behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher, der Zugang und die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt, die Verwirklichung umfassender Barrierefreiheit sowie der weitere Ausbau gemeindeintegrierter Wohn- und Assistenzformen.

5. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert als gesamt­gesellschaftliche Aufgabe die Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus Wirtschaft, Sport, Kultur, Gesundheit oder Kirchen. Dies soll bei der Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans für Erlangen berücksichtigt werden.

Begründung:

Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland gültig. Sie ergänzt und präzisiert die bereits bestehenden Menschen­rechtskonventionen unter dem besonderen Blickwinkel von Menschen mit Behinderungen. Dabei wird Behinderung nicht mehr als individuelles Schicksal, sondern in der Wechselwirkung zwischen körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen und den Barrieren in der Gesellschaft verstanden. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereicherung in der Gesellschaft gesehen. Im Hinblick auf die mit der UN-Behindertenrechtskonvention verbundenen Ziele und Inhalte gilt, dass sie auf allen politischen und regionalen Ebenen der Unterzeichnerstaaten erreicht werden sollen.

In Erlangen wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die zu dem Ziel der UN-Konvention führen. Dazu gehört die Umsetzung von Barrierefreiheit, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Beschäftigung von behinderten Menschen, sowie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in ihren Angelegenheiten.

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention von Menschen mit Behinderungen ist notwendig, um den Prozess der Inklusion in alle Lebensbereiche der Stadt strukturieren, gestalten und steuern. Auch die Kommunen sind in der Pflicht an der Umsetzung dieser UN-Konvention mitzuarbeiten.

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