Anfrage
Im Februar 2023 wurde das neue Corporate Design der Stadt Erlangen vorgestellt und eingeführt. Seitdem ist die Stadtverwaltung verpflichtet, dieses bei neu erscheinenden Publikationen zu verwenden.
Unsere Fraktion hat nun erfahren, dass auch das Jugendparlament (JuPa) und der Ausländer:innen und Integrationsbeirat (AIB) dazu verpflichtet wurden, das Corporate Design zu verwenden. Einige Mitglieder dieser Beiräte haben unserer Fraktion gegenüber ihr Unverständnis über diese Verpflichtung ausgedrückt – dies können wir nachvollziehen. Immerhin werden die Beirät:innen dieser Gremien nicht von der Stadtverwaltung oder den Fraktionen benannt, sondern von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Erlanger Schüler:innen gewählt – anders als die Mitglieder der sonstigen beratenden Gremien.
Wechsel bei der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste
Mandatswechsel: Für Carla Ober folgt im April Peter Weierich
Ihre Themen im Stadtrat waren Mobilitätswende, (Queer-)Feminismus, Chancengerechtigkeit und natürlich der Klimaschutz. Um diese rang sie bei großen „Baustellen“ wie der Ortsumgehung Eltersdorf oder bei vermeintlich kleinen Themen wie dem Verbot des Donaulieds auf dem Erlanger Berg.
Frau Ober fand schnell und fraktionsübergreifend Anerkennung: Sie studierte die Unterlagen und Hintergründe zu Tagesordnungspunkten genau, um dann mit ihren Stadtratskolleg:innen um konstruktive Lösungen ringen zu können.
Nun legt Carla Ober ihr Mandat aus persönlichen Gründen Ende März nieder. „Wir bedauern den Weggang von Carla Ober sehr. Fachlich, politisch und persönlich wird sie eine Lücke in unserer Fraktion und dem ganzen Stadtrat hinterlassen“, kommentieren die beiden Grünen Fraktionsvorsitzenden Birgit Marenbach und Marcus Bazant ihre Entscheidung.
Verdeckte Parteifinanzierung mit Fraktionszuschüssen
GRÜNE/Grüne Liste beantragen verbindlichen Stadtratsbeschluss und rückwirkende Prüfung zur Verwendung von öffentlichen Geldern
Stadtratsfraktionen und Einzelstadträt:innen erhalten neben den persönlichen Aufwandsentschädigungen auch Zuschüsse für die Fraktionsarbeit. Diese öffentlichen Gelder sind jedoch nur für die unmittelbare Stadtratsarbeit bestimmt, beispielsweise für Personalkosten und Büromaterial. Bewirtungen, Geschenke, Geburtstagsempfänge und sonstige Feiern sowie Parteiwerbung und Wahlkampf dürfen mit diesen Zuschüssen nicht finanziert werden. Eine Prüfung des Revisionsamtes hat nun Beanstandungen ergeben: einzelne Erlanger Stadtratsfraktionen haben diese Gelder im größerem Umfang für Parteiwerbung, Feierlichkeiten und Bewirtung verwendet.
Prüfung der Fraktionszuschüsse der gesamten Stadtratsperiode 2014-2020
Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d. h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z.B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig. Bei der Abrechnung mehrerer Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern war jedoch der Bezug zur Fraktionsarbeit nicht immer erkennbar.
Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen.Bei Fraktionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Gelder, die zweckgebunden ausschließlich für die ganz konkrete Fraktionsarbeit vorgesehen sind.Nachdem es in den Jahren 2019 – 2021 Beanstandungen durch das Revisionsamt gab, liegt der Verdacht nahe, dass auch in den Vorjahren unzulässige Zuschüsse ausbezahlt wurden.
Klare Regeln für Fraktionszuschüsse
Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.
Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.
Gedenkort ehemalige Hupfla: Abbruchkante erhalten
Grüner Kompromissvorschlag zum Abriss der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt
Das bevorstehende Abriss auch des zweiten Gebäudeflügels der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt (Hupfla) polarisiert. Im Rahmen der NS-“Euthanasie“-Aktion T 4 wurden über 900 Menschen von dort in Tötungslager deportiert. Im Anschluss an diese Aktion wurde vor Ort mittels Hungerkost gemordet – Schätzungen gehen hier von mindestens 1000 weiteren Toten aus. Die Tatorte befanden sich hauptsächlich im Souterrain der Gebäudeteile, die abgerissen werden sollen. Der weitere Abriss sei ein „irreparabler Schaden für die Erinnerungskultur“, schreiben die Nachkommen NS-Verfolgter in einem Brief an den Landtag. Seit langem setzt sich das Erlanger Aktionsbündnis „Gedenken gestalten – Heil-und Pflegeanstalt erhalten“ für den Erhalt des gesamten Gebäudes ein.
„Leider sind die Planungen des Universitätsklinikums inzwischen so weit fortgeschritten und beschlossen, dass ein Erhalt des gesamten Ostflügels unrealistisch ist“, bedauert Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden grünen Fraktionsvorsitzenden. Für die Grüne Stadtratsfraktion bringt sie einen Kompromissvorschlag ein: wenigstens ein kleines Stück der Fassade als Abbruchkante muss stehen bleiben. Dies würde genau zu einer „Irritation“ führen, die auch im Rahmenkonzept von Professor Skriebeleit gefordert wird. Außerdem sollten die Abbruchsteine des Ostflügels gelagert werden für spätere Verwendungen im Umfeld der Gedenkstätte.
„Eine grobe Abbruchkante zeigt, dass es hier Brüche gab. Es wurde gebrochen mit der Würde des Menschen, mit dem Eid des Hippokrates, mit der Fürsorgepflicht von Schutzbefohlenen. Es bleiben die Trümmer der Verletzungen, des Unrechtes, der offenen Fragen von Angehörigen und uns allen“, so Marenbach weiter.