Erneutes Vorgehen der Polizei gegen Stadtratsmitglied
Am 31. März erklärte das Landgericht Nürnberg-Fürth das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss des Erlanger Amtsgerichts für rechtswidrig. Fünf Tage zuvor durchsuchte die Polizei in Begleitung eines Staatsanwalts und des städtischen Rechtsreferenten das Fraktionsbüro der Stadtratsfraktion GRÜNE/Grüne Liste – ohne diese zu informieren. Zeitgleich fand eine Hausdurchsuchung bei einem Stadtrat und stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen Fraktion statt, zahlreiche elektronische Geräte wurden an beiden Orten mitgenommen und teilweise ausgelesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Kunsturheberrecht begangen. Als vor einem halben Jahr Fotos einer AfD-Veranstaltung in Erlangen zum Thema „politischer Islam“ veröffentlicht wurden, erstattete die AfD Anzeige. Der Beschuldigte war mit weiteren Beobachter*innen vor Ort – da er die Fotos nachweislich nicht hochgeladen hatte, plädiert die Staatsanwaltschaft auf „Beihilfe“. Das Landgericht dagegen sieht keinen hinreichenden Anfangsverdacht, dass hier eine Straftat in Frage käme, die solch drastische Maßnahmen rechtfertigt. Außerdem äußert es Zweifel, ob mit der Fotoveröffentlichung überhaupt eine Straftat vorliegt.
Die Erlanger Polizei ermittelt inzwischen in einer weiteren Angelegenheit gegen diesen Stadtrat.
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