Rede zum städt. Haushaltsbeschluss GRÜNE/Grüne Liste, 11.01.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleg:innen, liebe Erlanger:innen,
nun ist es bald fünf Jahre her. Im Mai 2019 hat Erlangen als erste bayrische Kommune den Klimanotstand ausgerufen. Das entsprechende Ziel wurde im November 2020 klar formuliert: Klimaneutralität der Gesamtstadt vor 2030. Es folgte in den Jahren 2021 und 2022 der Klima-Aufbruch-Prozess, inklusive Bürger:innen-Rat und Stakeholder-Gruppe. Ein Beteiligungsprozess, der Bürger:innen mit Expertise ausstattete und kommunale Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise entwickeln ließ – das ist bis heute ziemlich einmalig. Das Resultat: 41 Maßnahmen von denen 12+2 als Leuchtturmmaßnahmen zur unmittelbaren Umsetzung vorgesehen waren, wurden im Anschluss vom Stadtrat verabschiedet. Da allerdings die Stadtrats-Mehrheit der CSU-SPD-Kooperation mit dem letzten Haushalt 2023 die Verwaltung nicht mit allen Personalressourcen ausgestattet hatte, die für eine zügige und konsequente Umsetzung benötigt gewesen wären, kam es 2023 nur teilweise zum Aufbau vorgesehener Kapazitäten im Bereich Klimaschutz und so konnten nicht alle Leuchtturmmaßnahmen angegangen werden.
Unsere Kritik von damals ist weiterhin gültig: Angesichts einer sich zuspitzenden Klimakrise, bleiben auch in Erlangen die Energie-, Wärme- und Mobilitätswenden weit hinter dem Notwendigen zurück. Sie werden zwar theoretisch akzeptiert, die konsequente Umsetzung klimaschutzrelevanter Maßnahmen wird in der Praxis allerdings allzu oft gescheut und Alternativen werden ausgebremst. Das zeigt sich beispielhaft in Entscheidungen zu einer neuen KuBiC-Tiefgarage in der Fahrstraße, die trotz Fahrradstraße im Norden und geplanter Achse der Wissenschaften im Süden, ohne Not zweistöckig gebaut und damit Individualverkehr anziehen wird. Die fehlende Konsequenz bei der Übersetzung klimapolitischer Erkenntnisse in kommunales Handeln zeigt sich ebenso in Haltungen zum drei-spurigen Ausbau der A73 oder der Art und Weise der Erweiterung des Uni-Südgeländes, die existierende Landschaftsschutzgebiete für Bebauung freigibt und möglicherweise Schaden für das Naturschutzgebiet Exerzierplatz nach sich ziehen wird.