Erfreulicherweise prägen Lastenfahrräder immer stärker das Stadtbild: Dadurch werden sehr viele PKW Fahrten überflüssig. Der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung berücksichtigt allerdings den veränderten Bedarf noch nicht, der durch die schnell wachsende Anzahl von Lastenfahrrädern bzw. Fahrräder mit Anhängern entsteht.
Außerdem ist neben der Anzahl an Stellplätzen für Fahrräder ist auch deren Qualität und Erreichbarkeit der Abstellanlage elementar. Die geschaffenen Stellplätze verfügen oftmals nicht über eine Möglichkeit, Fahrräder diebstahlsicher abzusperren.
Die Erreichbarkeit ist gerade für Lastenräder oft nicht gegeben (steile Rampen in Treppenhäuser oder verwinkelte Flure mit Türen).
Ganztagsplatz für mehr Chancengerechtigkeit
GRÜNE/Grüne Liste beantragen einen umfassenden Bericht zum Vorbereitungsstand in Erlangen
Ab August 2026 haben zunächst alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden inklusive Mittagsessen an Werktagen – auch in den Schulferien. 2029 wird dieser Rechtsanspruch auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Die Bundesregierung will damit die Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich verbessern und fördert den kommunalen Ausbau von Ganztageseinrichtungen.
„Alle Erlanger Grundschulen müssen fit gemacht werden für einen guten Ganztag. Dieser Betreuungsanspruch schafft mehr Teilhabechancen für alle Kinder, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schließt die Betreuungslücke im Übergang von Kita zur Grundschule“, so Kerstin Heuer, grüne Sprecherin für Bildung.
Fahrradständer am MTG
Anfrage zum UVPA am 25.07.2023
Nach dem Wegfall des Fahradkellers am MTG wurden jetzt Fahrradständer entlang der neuen Sporthalle an der Fichtestraße errichtet, die schon lange nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen („Felgenverbieger“). Außerdem erscheinen uns die Stellplätze für ca. 800 Schüler:innen (+ Lehrer:innen) nicht auszureichen: Etliche Fahrräder werden entlang der Fichtestraße auch auf der Gegenseite abgestellt.
Die aktuellen Ständer haben mehrere Nachteile:
- Die Fahrräder können nicht mit einem kurzen Schloss gesichert werden
- Die Bügel sind zu eng beieinander, so dass die Stellplätze nicht effizient genutzt werden können
- Die Ständer gewährleisten keinen festen und vandalismussicheren Stand der Fahrräder
Ganztagsplatz – Bericht Qualität der Bestandsfeststellung
In Erlangen gibt es eine breit aufgestellte Angebotsstruktur in der Ganztagsbetreuung, die im Hinblick auf den zeitlichen Umfang und das im Gesetz verankerte Recht auf Förderung jedes Kindes weiterentwickelt und hinterfragt werden muss. Raumsituation, Mittagsverpflegung, Kooperationspartner, Personalgewinnung und Integration müssen in der Vorhabeplanung mitgedacht werden.
Laut STMAS stellt „die Bestandsfeststellung die Erfassung aller Plätze in Kindertageseinrichtungen und in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten unter Schulaufsicht dar. Aufzunehmen sind daher alle vorhandenen Plätze. Nicht aufzunehmen sind Betreuungsangebote, die nicht zur Deckung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ab dem 1. August 2026 beitragen.“
Laut dem Erlanger Bestands- und Planungsbericht 2021 stellt „insbesondere die zukünftige Rolle der Mittagsbetreuung, ihr Fortbestand bzw. ihre mögliche Umwandlung in Angebote des offenen Ganztags, alle Akteure in diesem Feld vor immense Herausforderungen. Da die Angebote der Mittagsbetreuung in ihrer heutigen Form die Anforderungen an eine Ganztagsbetreuung im Sinne des Gesetzes nicht erfüllen, ist die Zukunft der Angebote ungewiss.“
Ganztagsplatz – Bericht Umsetzung und Organisation
Ab 1.August 2026 wird es den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz geben, der im SGB VIII verankert ist. Die Ziele des Gesetzes sind:
+ Mehr Zeit für individuelle Förderung
+ Bessere Teilhabechancen für benachteiligte Kinder
+ Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
+ Betreuungslücke im Übergang von Kita zur Grundschule schließen
Der gesetzliche Anspruch umfasst einen Betreuungsumfang von acht Stunden sowohl an allen fünf Werktagen als auch in den Schulferien, inklusive Mittagsverpflegung.
Die Wahrnehmung der Planungsverantwortung muss nach §§ 79, 80 SGB VIII im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgen und sieht vor, dass rechtzeitig ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschaffen wird.
Zukunftsträchtige Verkehrsplanung und Aufenthaltsqualität in den Fokus rücken: keine mehrstöckige KuBiC-Tiefgarage
Der Kultur- und Bildungscampus Frankenhof soll zum attraktiven Tagungs- und Seminarhaus im Herzen der Stadt werden. Im Areal an der Südlichen Stadtmauerstraße soll neben Jugendkunst- und Musikschule auch eine Kindertagesstätte eingerichtet werden. Nun sorgen Planungen einer Tiefgarage am KuBiC für Aufsehen. So hatte die Stadtverwaltung im jüngsten UVPA eine Beschlussvorlage mit einer einstöckigen Tiefgarage (138 Stellplätze) vorgestellt. Nun fordern Teile der Kooperation aus CSU und SPD dort eine zweistöckige Tiefgarage mit 276 Stellplätzen, was eine Reihe von Problemen mit sich bringen würde.
Die Grüne/GL-Fraktionsvorsitzende Dr. Birgit Marenbach hierzu: „Eine zweistöckige Tiefgarage lockt Verkehr in relativ verkehrsberuhigte Innenstadtbereiche. Gerade dort, wo die Achse der Wissenschaft entsteht und die Stadt-Umland-Bahn fahren soll, sind hunderte zusätzlicher Durchfahrten kontraproduktiv und widersprächen den beschlossenen Zielen der Mobilitätswende.“
Durchsetzung der Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen
Bezugnehmend u.a. auf die Bürger*innenversammlung Innenstadt: In Erlangen gibt es einige verkehrsberuhigte Bereiche, auf denen trotz baulicher Maßnahmen (z. B. spezieller Oberfläche der Fahrbahn, Fußverkehr vollständig auf der Fahrbahn in alle Richtungen) oft erhöhte Geschwindigkeiten zu beobachten sind.
Als Beispiele sind hier die Raumerstraße, Südliche Stadtmauerstraße, vor dem Frankenhof/KUBIC bzw. die Westliche Stadtmauerstraße im Bereich der Gerbereiunterführung und Nördl. Hauptstraße zu nennen.
Umsetzung der Freiflächengestaltungssatzung
Bei neueren Bauvorhaben werden nicht selten Freiflächen nahezu komplett versiegelt. Unbebaute Flächen älterer Nachbarhäuser sind dagegen oft grün und bepflanzt. Trotz Nachverdichtung müssen innerstädtische Freiflächen und Vegetation aus klimatischen, ökologischen, stadtgestalterischen Gründen und zur Sicherung der Lebensqualität erhalten bleiben.