Ab 1.04.2006 traten die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen beim Arbeitslosengeld II. in Kraft. Für Jugendliche unter 25, die zu Hause wohnen, wird der Regelsatz auf 80 % gekürzt. Außerdem dürfen sie nur noch mit vorheriger Genehmigung des Fallmanagers von zu Hause ausziehen. Die Verschärfungen sind unverantwortlich.
Stadtratsanträge
Offenlegung der Bezüge bei Unternehmen mit städtischer Beteiligung
Gemäß Artikel 94 Abs. 3 Bayerischer Gemeindeordnung (GO) sind die Kommunen verpflichtet, über Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser muss unter anderem die Bezüge der geschäftsführenden Organe enthalten.
Gesetzesänderung bei Schulpflicht
Das Bayerische Kabinett in München hat beschlossen, dass SchülerInnen, die den Unterricht erheblich stören, bereits mit 13 Jahren von der Schule verwiesen werden können.
Hartz IV – Höchstmieten und Wohnung bei Trennung
Bei EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und SozialhilfeempfängerInnen wird die Miete von der Stadt Erlangen übernommen, soweit diese angemessen ist.
Zumindest auf dem freien Wohnungsmarkt ist es kaum möglich, Wohnungen zu finden, bei denen die Mieten nicht über den vom Stadtrat beschlossenen Höchstgrenzen liegen.
Solidarität mit den streikenden AEG – MitarbeiterInnen
Der Stadtrat soll die Proteste der Belegschaft gegen die Schließung des AEG-Werks in Nürnberg durch den Mutterkonzern Eletrolux unterstützen.
Klage gegen den Freistaat Bayern – Konnexitätsprinzip und G 8
Am 01.01.2004 wurde in Bayern das so genannte Konnexitätsprinzip eingeführt. Nach diesem Gesetz muss der Freistaat Bayern den Kommunen alle Kosten erstatten, die diesen dadurch entstehen, dass ihnen vom Freistaat Bayern neue Aufgaben und Verpflichtungen auferlegt werden.
Büchergeld
Trotz der gesetzlich garantierten Lernmittelfreiheit wurde das Gesetz zur „Eigenbeteiligung an der Lernmittelfreiheit“ erlassen. Eine Formulierung, die zu denken gibt: Sind denn nun Lernmittel frei oder nicht?
Gedenken am Volkstrauertag
Die Grüne Liste hat beantragt, dass die städtische Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag zukünftig etwas anders gestaltet wird: So soll auf die Beteiligung der Bundeswehr bei der Veranstaltung zum Volkstrauertag in Erlangen zukünftig verzichtet und die Deserteure der Wehrmacht geehrt werden. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.