Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d. h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z.B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig. Bei der Abrechnung mehrerer Stadtratsfraktionen und Einzelstadtratsmitgliedern war jedoch der Bezug zur Fraktionsarbeit nicht immer erkennbar.
Das Revisionsamt hat analog zum Vorgehen im bayerischen Landtag den betroffenen Fraktionen und Einzelstadträt:innen seine Erkenntnisse aufgezeigt und Gelegenheit eingeräumt eine Rückzahlung zu veranlassen.Bei Fraktionszuschüssen handelt es sich um öffentliche Gelder, die zweckgebunden ausschließlich für die ganz konkrete Fraktionsarbeit vorgesehen sind.Nachdem es in den Jahren 2019 – 2021 Beanstandungen durch das Revisionsamt gab, liegt der Verdacht nahe, dass auch in den Vorjahren unzulässige Zuschüsse ausbezahlt wurden.
Stadtratsanträge
Klare Regeln für Fraktionszuschüsse
Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.
Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.
Entsiegelung von städtischen Plätzen
Zum TOP Ö14 im UVPA am14.03.23 „Entsiegelung von städtischen Plätzen; hier: Prioritätenliste“ beantragen wir folgende Änderungen:
• Die Verwaltung ergänzt die Vorlage zu den Plätzen Erlangens um den Parameter `Biodiversität´ und nimmt ihn diesem Jahr eine Erhebung der Plätze in Kategorie A hinsichtlich von Baumbestand / Vitalität / Baumart und Böden vor.
• Die Verwaltung prüft für die Plätze die in die Kategorie B, C, D und E fallen und damit eine Umsetzung von Planungsvorhaben für dies Kategorie in den nächsten 5 Jahren sehr unrealistisch ist, welche einfachen und kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten hinsichtlich einer Entsiegelung und Bepflanzungen mit Bäumen, Sträuchern oder Stauden für diese Plätze bestehen.
Ausschreibung der Referatsleitung für Wirtschaft und Finanzen
Antrag zum Stadtrat am 16.02.23: TOP Ö11 Wiederwahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II
Zu TOP Ö11 Wiederwahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II beantragen wir folgende Änderung:
1. Die ab 01. März 2024 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) wird ausgeschrieben.
Städte- und Kulturtourismus
Gemeinsamter Antrag CSU | GRÜNE/Grüne Liste |Klimaliste
Wir beantragen:
• Die ETM wird gebeten unter Beteiligung aller relevanten Ämter und Organisationen (z. B. Wirtschaftsförderung, Kultur- und Baureferat, Amt für Stadtteilarbeit), ein inhaltliches Konzept sowie Marketingstrategien für den Städte- und Kulturtourismus in Erlangen zu erarbeiten.
• Sie wird auch gebeten zu benennen, was ggf. an Personal und zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich ist und welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.
Bericht Digitaler Bürger:innenservice
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert, das Anbieten aller Verwaltungsleistungen auch elektronisch bis 2022 und das Bereitstellen von Nutzer:innenkonten sowie die Verknüpfung der Verwaltungsleistungen über Nutzer:innenkonten zum Portalverbund.
Durch die BayernID und die eID Funktion gibt es für Ämter verschiedene Möglichkeiten ihren Service für Bürger:innen digital anzubieten. Diese können für eine Erleichterung auf Seiten der Ämter sorgen und schnellere Bearbeitung von Anträgen ermöglichen. Auch können Akten und Unterlagen auf beiden Seiten so nicht mehr verloren gehen und müssen nicht mehrfach angefordert und eingereicht werden. Außerdem können Bearbeitungsstände der Antragsbearbeitung so mitgeteilt werden ohne zusätzlichen Telefon- oder Mailkontakt.
Mehrere Ämter klagen über Überlastung. Eine Prozessoptimierung durch digitale Kommunikation könnte hier ein entscheidender Beitrag zur Arbeitsentlastung sein.