Bericht Arbeitszeiterfassung Lehrkräfte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 ein Urteil gefällt, das auch gravierende Auswirkungen auf die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern haben kann. Die Richter stellten demnach fest, dass es eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten gibt. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, heißt es im Urteil.

Auch wenn das deutsche Arbeitszeitgesetz für Beamtinnen und Beamte nicht unmittelbar gilt, sind Länder oder Kommunen als Dienstherren grundsätzlich genauso an die Rechtsprechung des EuGH gebunden.
Nach einer aktuellen Studie zur Lehrkräftearbeitszeit in Deutschland der Telekom Stiftung arbeiten Lehrer:innen aktuell durchschnittlich 43 Wochenstunden (Ferienzeiten bereits einberechnet). Eine Arbeitszeiterfassung und damit Verringerung der Arbeitszeit ginge mit zusätzlichem Personalbedarf einher.
https://www.telekom-stiftung.de/sites/default/files/files/Lehrkraeftearbeitszeit-Expertise.pdf

Gleichzeitig kritisieren Expert:innen das Deputatmodell als tendenziell überlastend, ineffizient, ungerecht und unflexibel. Es gibt verschiedene andere Modelle, wie z.B. eine nach Schulart und Fächern differenzierte Jahresarbeitszeit in Hamburg.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir einen Bericht:

  • Wie setzt die Stadt Erlangen das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes für Lehrer:innen an städtischen Schulen um?
  • Welche Informationen liegen vor zu den tatsächlichen Arbeitszeiten von Lehrkräften und Schulleitungen an städtischen Schulen?
  • Gibt es Überlegungen hinsichtlich der Realisierung von anderen Arbeitszeitmodellen als dem Deputatmodell?

Kerstin Heuer, Sprecherin für Bildung
Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende

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