Schulisches Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Sexualisierte Gewalt gibt es überall. Statistisch betrachtet sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Schüler:innen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind (1). Mit Schutzkonzepten zur Prävention sexualisierter Gewalt an allen Orten, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, kann Licht ins große Dunkelfeld gebracht und Betroffenen schneller geholfen werden. Es handelt sich also um ein Qualitätsmerkmal für gelebten Kinderschutz.
Da wegen der Schulpflicht jedes Kind in die Schule gehen muss, kommt der Schule eine besondere Bedeutung als Kinder- und Jugendschutzort zu. Um dies hervorzuheben, startete im Jahr 2016 die Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ von dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen mit den Kultusbehörden der Länder. Dabei soll jede Schule in Deutschland ein passgenaues Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickeln.

Das Schutzkonzept besteht aus neun Bausteinen (2):

  • einem Leitbild, welches die Haltung gegen sexualisierte Gewalt im Schulprogramm verankert
  • einem Interventionsplan als Leitfaden für Verdachtsfälle, inkl. Rehabilitationsverfahren im Falle eines unbegründeten Verdachts
  • der Kooperation mit externen Fachleuten
  • der Personalverantwortung, die Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bereits auf Leitungsebene integriert
  • der Fortbildung zu Basiswissen über sexualisierte Gewalt für alle schulischen Beschäftigte
  • einem Verhaltenskodex mit verbindlichen Vereinbarungen im Kollegium
  • der Partizipation von Kindern und Jugendlichen als zentraler Bestandteil von schulischen Konzepten
  • altersgemäßen Präventionsangeboten für Kinder und Jugendliche
  • Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen für die frühzeitige Erkennen von Fällen

Wir fragen:

  • An wie vielen Schulen, aufgeschlüsselt nach Schulart, wurde bereits ein Schutzkonzept in dieser oder ähnlicher Form entwickelt?
  • Was hält Schulen ohne Schutzkonzept von dem Entwicklungsprozess ab und wo wird Unterstützungsbedarf gesehen?

Zudem bitten wir eine Schule mit Schutzkonzept um Vorstellung ihres Konzepts im Bildungsausschuss.

Andrea Winner, Sprecherin für Soziales
Dr. Birgit Marenbach, Fraktionsvorsitzende

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