Antrag zum Stadtrat am 22.01.26
Im vorliegenden Entwurf zum Haushalt 2026 sind Entnahmen aus dem Eigenkapital der Erlanger Stadtwerke (ESTW) in Höhe von 3 Millionen Euro für das Jahr 2026 sowie für die Folgejahre vorgesehen. Parallel dazu wurden den Stadtwerken in den vergangenen Jahren zunehmend kostenintensive Zusatzaufgaben übertragen.
Bereits seit Langem tragen die ESTW das hohe strukturelle Defizit des gesamten Busverkehrs. Im vergangenen Jahr kam die Finanzierung der Citylinie als zusätzliche Belastung hinzu.
Laut Konsolidierungskonzept ist zudem für 2027 die Übernahme des Röthelheimbads mit erheblichen laufenden Betriebskosten vorgesehen.
Diese Kombination aus dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben, zusätzlichen Aufgabenübertragungen und gleichzeitigen Eigenkapitalentnahmen stellt eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die ESTW dar. Sie schwächt die Stadtwerke strukturell und reduziert ihren operativen Handlungsspielraum sowie ihre Investitionsfähigkeit.
Stadtratsanträge
Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept
Antrag zum Stadtrat am 11.12.25:
Ö 13 Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept – freiwillige Leistungen
Wir beangtragen: In der Beschlussvorlage von Ö 13 Fortschreibung Haushaltskonsolidierungskonzept wird
I. Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der Ist-Zahlen 2025 zu analysieren, in welchem Umfang die Planansätze 2026 der freiwilligen Leistungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung gekürzt werden können.
wie folgt ergänzt: Die Ergebnisse der Analyse sind dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu geben. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, holt die Verwaltung von den Zuschussempfänger:innen jeweils Stellungnahmen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten und Folgen der Kürzung ein.
Schutz der öffentlichen Wasserversorgung
Ablehnung der geplanten Änderung im Bayerischen Wassergesetz
Dringlichkeitsantrag zum UVPA am 09.12.25
Wir beantragen:
1. Der Stadtrat Erlangen stellt sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Danach soll die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.
2. Der Stadtrat Erlangen stellt fest:Die öffentliche (Trink-)Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden.
3. Der Stadtrat Erlangen fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im Bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen.
Weg von Microsoft: Hin zu einer rechtskonformen Open Source Lösung
Anfrage: Der Strafgerichtshof in Den Haag wirft Microsoft raus und setzt auf eine Deutsche Lösung der Bundesregierung: https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/software-strafgerichtshof-ersetzt-microsoft-durch-deutsche-loesung/100166382.html.
Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wird/ wurde die Option der Umstellung der Office- Anwendungen (Office365 incl. Teams) auf die Open Source Lösung von Zendis (dahinter steckt das BMI) untersucht?
- Wie viel Euro zahlt KommunalBIT pro Jahr an Microsoft für die Office-Software (O365) der Stadt Erlangen?
Bedarfsbeschluss zur Sanierung der Pestalozzischule
Wir beantragen: Ein Bedarfsbeschluss zur Sanierung zu Um- oder Neubau der Pestalozzischule wird vorbereitet. Vorbereitende Untersuchungen hierzu werden durchgeführt.
Windpark Römerreuth
Finanzielle Beteiligung der Ortsteile Hüttendorf und Kriegenbrunn an den Erträgen des Windpark Römerreuth – gemeinsamer Antrag Grüne/Grüne Liste, Klimaliste, ÖDP, Erlanger Linke und Freie Wähler Erlangen
Wir stellen folgenden Antrag: Der Stadtrat erklärt, dass die Mittel, die nach §6 des EEG durch den zukünftigen Betreiber des geplanten Windparks Römerreuth an die Gemeinde Erlangen gezahlt werden können, durch die Stadt so eingesetzt werden sollen, dass diese Mittel den Ortsteilen Hüttendorf und Kriegenbrunn zugutekommen. Über konkrete Maßnahmen hat der Stadtrat in zukünftiger Zusammensetzung zu entscheiden. Der amtierende Stadtrat hat die Entwicklung des Windparks begleitet und das Projekt durch Beschlüsse auf den Weg gebracht und gibt hiermit eine Absichtserklärung ab.