Anfrage zum Vorgehen der Erlanger Ordnungsbehörde bei Versammlungen
Das überaus restriktive Vorgehen des Erlanger Bürgeramtes | Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Anmeldungen von Kundgebungen und Demonstrationen wurde von uns in der Vergangenheit schon öfters thematisiert. Nach wie vor werden in den Versammlungsbescheiden überzogene und z.T. auch vom Versammlungsgesetz nicht legitimierte Beschränkungen erlassen. So wurde auch wieder bei der Demonstration der Erlanger Seebrücke am 13. Oktober vorgegangen. Sogar die Route musste geändert werden, damit CSU- und AfD-Infostände zur Landtagswahl nicht mit dieser Demonstration konfrontiert werden. Ins Auge stechen weitere Ausführungen im Bescheid der Erlanger Behörde, die diese Beschränkungen rechtfertigen sollen: Es werden verschiedene und berechtigte Protestaktionen gegen die AfD seit April und das Zeigen eines Transparentes bei einem CSU-Stand in einer herabwürdigenden Weise aufgelistet, als ob es daran etwas zu beanstanden gäbe. Außerdem wurden die genannten Protestaktionen überhaupt nicht von der Seebrücke veranstaltet.