Klare Regeln für Fraktionszuschüsse

Im Rahmen der Prüfung von Amt 13, Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, wurde die Auszahlung der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2019 – 2021 durch das Revisionsamt überprüft. Grundsätzlich dürfen diese Zuschüsse nur für die ganz konkrete Fraktionsarbeit verwendet werden. Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts strikt darauf zu achten, dass keine unzulässige (verdeckte) Parteienfinanzierung stattfindet, d.h. Partei-Werbemittel und Parteien zuzurechnende Kosten wie z. B. Wahlkampffinanzierung sind absolut unzulässig.
Bei der Prüfung des Revisionsamtes haben sich Beanstandungen ergeben.

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Gedenkort ehemalige Hupfla: Abbruchkante erhalten

Fotomontage Hupfla-Gebäude mit Abbruchkante

Grüner Kompromissvorschlag zum Abriss der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt
Das bevorstehende Abriss auch des zweiten Gebäudeflügels der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt (Hupfla) polarisiert. Im Rahmen der NS-“Euthanasie“-Aktion T 4 wurden über 900 Menschen von dort in Tötungslager deportiert. Im Anschluss an diese Aktion wurde vor Ort mittels Hungerkost gemordet – Schätzungen gehen hier von mindestens 1000 weiteren Toten aus. Die Tatorte befanden sich hauptsächlich im Souterrain der Gebäudeteile, die abgerissen werden sollen. Der weitere Abriss sei ein „irreparabler Schaden für die Erinnerungskultur“, schreiben die Nachkommen NS-Verfolgter in einem Brief an den Landtag. Seit langem setzt sich das Erlanger Aktionsbündnis „Gedenken gestalten – Heil-und Pflegeanstalt erhalten“ für den Erhalt des gesamten Gebäudes ein.
„Leider sind die Planungen des Universitätsklinikums inzwischen so weit fortgeschritten und beschlossen, dass ein Erhalt des gesamten Ostflügels unrealistisch ist“, bedauert Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden grünen Fraktionsvorsitzenden. Für die Grüne Stadtratsfraktion bringt sie einen Kompromissvorschlag ein: wenigstens ein kleines Stück der Fassade als Abbruchkante muss stehen bleiben. Dies würde genau zu einer „Irritation“ führen, die auch im Rahmenkonzept von Professor Skriebeleit gefordert wird. Außerdem sollten die Abbruchsteine des Ostflügels gelagert werden für spätere Verwendungen im Umfeld der Gedenkstätte.
„Eine grobe Abbruchkante zeigt, dass es hier Brüche gab. Es wurde gebrochen mit der Würde des Menschen, mit dem Eid des Hippokrates, mit der Fürsorgepflicht von Schutzbefohlenen. Es bleiben die Trümmer der Verletzungen, des Unrechtes, der offenen Fragen von Angehörigen und uns allen“, so Marenbach weiter.

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Entsiegelung von städtischen Plätzen

Zum TOP Ö14 im UVPA am14.03.23 „Entsiegelung von städtischen Plätzen; hier: Prioritätenliste“ beantragen wir folgende Änderungen:

• Die Verwaltung ergänzt die Vorlage zu den Plätzen Erlangens um den Parameter `Biodiversität´ und nimmt ihn diesem Jahr eine Erhebung der Plätze in Kategorie A hinsichtlich von Baumbestand / Vitalität / Baumart und Böden vor.
• Die Verwaltung prüft für die Plätze die in die Kategorie B, C, D und E fallen und damit eine Umsetzung von Planungsvorhaben für dies Kategorie in den nächsten 5 Jahren sehr unrealistisch ist, welche einfachen und kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten hinsichtlich einer Entsiegelung und Bepflanzungen mit Bäumen, Sträuchern oder Stauden für diese Plätze bestehen.

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Städte- und Kulturtourismus

Gemeinsamter Antrag CSU | GRÜNE/Grüne Liste |Klimaliste

Wir beantragen:
• Die ETM wird gebeten unter Beteiligung aller relevanten Ämter und Organisationen (z. B. Wirtschaftsförderung, Kultur- und Baureferat, Amt für Stadtteilarbeit), ein inhaltliches Konzept sowie Marketingstrategien für den Städte- und Kulturtourismus in Erlangen zu erarbeiten.
• Sie wird auch gebeten zu benennen, was ggf. an Personal und zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich ist und welche Fördermittel in Anspruch genommen werden können.

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Digitalisierung schafft Erleichterung

Digitale Angebote entlasten Bürger:innen und Verwaltung - wie weit ist die Digitalisierung in Erlangen?

GRÜNE/Grüne Liste beantragen einen Bericht zu digitalen Angeboten der Verwaltung
Nach dem Onlinezugangsgesetz sollen alle Verwaltungsleistungen bereits 2022 auch elektronisch verfügbar sein. Die BayernID als Grundlage für eine sichere digitale Kommunikation und die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) ermöglicht es den Ämtern, ihren Service digital bereitzustellen. „Dies schafft Erleichterung bei den Dienstellen der Verwaltung und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Anträgen. Auch können Unterlagen so nicht mehr verloren gehen und müssen nicht mehrfach eingereicht werden“, so Marc Urban, Grüner Sprecher für Digitalisierung und Datenschutz. „Mehrere Ämter klagen über Überlastung. Eine Prozessoptimierung durch digitale Kommunikation könnte hier ein entscheidender Beitrag zur Arbeitsentlastung sein“, ergänzt Andrea Winner, Sprecherin für Soziales.

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