Verdeckte Parteifinanzierung mit Fraktionszuschüssen

GRÜNE/Grüne Liste beantragen verbindlichen Stadtratsbeschluss und rückwirkende Prüfung zur Verwendung von öffentlichen Geldern
Stadtratsfraktionen und Einzelstadträt:innen erhalten neben den persönlichen Aufwandsentschädigungen auch Zuschüsse für die Fraktionsarbeit. Diese öffentlichen Gelder sind jedoch nur für die unmittelbare Stadtratsarbeit bestimmt, beispielsweise für Personalkosten und Büromaterial. Bewirtungen, Geschenke, Geburtstagsempfänge und sonstige Feiern sowie Parteiwerbung und Wahlkampf dürfen mit diesen Zuschüssen nicht finanziert werden. Eine Prüfung des Revisionsamtes hat nun Beanstandungen ergeben: einzelne Erlanger Stadtratsfraktionen haben diese Gelder im größerem Umfang für Parteiwerbung, Feierlichkeiten und Bewirtung verwendet.

Um zukünftig weitere Verstöße zu vermeiden, hat die grüne Fraktion nun beantragt, dass eine detaillierte Handreichung des Revisionsamts vom Stadtrat beschlossen und veröffentlicht wird. „Nur durch eine verbindliche Regelung kann sichergestellt werden, dass alle Fraktionen finanziell gleichbehandelt und damit ein fairer Wettbewerb ermöglicht wird“, so Eva Linhart, grüne Sprecherin für Haushalt und Finanzen.
Mit einem weiteren Antrag will die Grüne Fraktion auch eine rückwirkende Prüfung der Fraktionszuschüsse ab 2014 erreichen. Falls auch damals Zuschüsse falsch verwendet wurden, soll eine Aufforderung zur Rückzahlung erfolgen.

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