Haushaltskrise erfordert gemeinsame Kraftanstrengung und neue Perspektiven

Zeichnung Mensch stülpt beide Hosentaschen nach außen

Einbringung des Haushalts 2026 in den Stadtrat Erlangen
Die Haushaltskrise der Stadt Erlangen hat sich weiter verschärft. Bei der Einbringung des Haushalts 2026 im Stadtrat wurde deutlich: Nach dem katastrophalen Jahresergebnis 2024 mit einem Minus von 116 Millionen Euro und der massiven Neuverschuldung in 2025 sind die Aussichten für 2026 mit weiteren 50 Millionen Euro neue Schulden keinesfalls rosig und deutlich schlechter als noch im April angenommen.
„Diese Entwicklung kommt für uns nicht überraschend, sondern hat sich über die letzten Monate deutlich abgezeichnet“, erklärt Eva Linhart, Fraktionsvorsitzende und Oberbürgermeisterkandidatin der Grünen. „Trotz Schlüsselzuweisungen und zusätzlicher Bedarfszuweisungen für notleidende Kommunen ist absehbar, dass der Haushalt auch für 2026 nicht genehmigungsfähig sein wird. Erlangen wird weiterhin an der kurzen Leine der Bezirksregierung Mittelfranken hängen.“

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Tempo 30: Verkehrssicherheit und Lärmschutz

Dr. Markus Büchler und Eva Linhart mit Tempo 30-Schild im Hintergrund

Seit kurzem bietet die Straßenverkehrsordnung etwas mehr Spielraum für Verkehrsberuhigung. Wir wollen uns einen Überblick über die neuen Möglichkeiten verschaffen und diskutieren, was dies für Erlangen bedeutet.
Gemeinsam mit dem Grünen Landtagsabgeordneten Dr. Markus Büchler und OB-Kandidatin Eva Linhart besprechen wir die gesetzlichen Änderungen des letzten Jahres und formulieren den Handlungsbedarf für das Erlanger Stadtgebiet.
Teilnahme über folgenden Link: https://meet.goto.com/GrueneListe/tempo30

Umfassende Digitalstrategie

OB-Kandidatin Eva Linhart fordert umfassende Digitalstrategie für Erlangen

Angesichts des Absturzes Erlangens im Smart City Index auf Platz 75 fordert Eva Linhart, OB-Kandidatin der Grünen, die Erarbeitung einer umfassenden Digitalstrategie und einen verstärkten Fokus auf Digitalisierung in der Stadtverwaltung. “Erlangen bleibt aktuell deutlich hinter seinem Potential zurück”, erklärt Linhart. “Während Nürnberg zu den bundesweiten Vorreitern zählt und selbst Fürth aufholt, verlieren wir den Anschluss. Als Stadt der Wissenschaft und Innovation ist dieser Rückstand nicht hinnehmbar.”

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Auch zukünftig Spielplätze bauen

Klettergitter auf einem Spielplatz mit Sanduntergrund

Grüne, SPD, Erlanger Linke und Klimaliste beantragen eine kommunale Spielplatzsatzung für Erlangen
Aufgrund einer Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entfällt ab Oktober die gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. „Die Kommunen müssen nun selber entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht“, erläutert Kerstin Heuer, Grüne Sprecherin für Planen und Bauen. Auf Antrag der Stadtratsfraktion Grüne/Grüne Liste wurden die Auswirkungen der BayBO-Änderungen auf die Stadt Erlangen in den Fachausschüssen ausführlich dargestellt.
Da wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen von großer Bedeutung sind, haben andere Kommunen – beispielsweise München, Bubenreuth und Nürnberg – bereits eigene Satzungen erlassen.
Grüne/Grüne Liste, SPD, Klimaliste und Erlanger Linke beantragen nun gemeinsam: Die Stadt Erlangen soll auch eine kommunale Spielplatzsatzung erarbeiten, die an der Spielplatzpflicht festhält.
Antrag dazu

Auch zukünftig Spielplätze bauen

Gemeinsamer Antrag von Grüne/Grüne Liste | SPD | Klimaliste | erlanger linke
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) hat verschiedene Auswirkungen auf die Stadt Erlangen, die auf Antrag der Grünen Fraktion den Fachausschüssen dargestellt wurden (63/119/2025).
Unter anderem besteht durch die Streichung des Art. 7 Abs. 3 a.F. ab dem 01.10.2025 keine gesetzliche Pflicht zur Herstellung von Kinderspielplätzen. Die Kommunen müssen nun entscheiden, ob in ihrem Gemeindegebiet eine Spielplatzpflicht gelten soll oder nicht (Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 n.F.).
Da wohnortnahe Spiel- und Freizeitflächen von großer Bedeutung sind, haben Kommunen verschiedenster Größen (bspw: München, Bubenreuth oder Nürnberg) bereits eigene Satzungen erlassen. Beispielhaft verweisen wir auf die Satzung der Stadt München.

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