Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: GRÜNE/Grüne Liste beantragen eine Genehmigungsklausel für Gaststätten, Diskotheken und Fitnessstudios
„Niemandem darf wegen seiner ethnischen Herkunft oder anderen diskriminierenden Gründen der Besuch einer Gaststätte, einer Diskothek oder eines Fitnessstudios verweigert werden“, betont Dominik Sauerer, Grüner Sprecher für für Strategien gegen rechte Aktivitäten und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. GRÜNE und Grüne Liste haben die Aufnahme einer neuen Klausel in Genehmigungen von Gaststätten, Diskotheken, Fitnessstudios oder ähnliches beantragt. Danach sind Diskriminierung, Rassismus und andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit dem Geschäftsbetrieb nicht vereinbar und können Schadensersatzansprüche sowie eine Überprüfung der Genehmigung nach sich ziehen.
So darf der Besuch und die Bedienung in einer Gaststätte oder Diskothek nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden.
Eine Informations- und Aufklärungskampagne der Industrie- und Handelskammer sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands soll diese Neuregelung begleiten.