Antidiskriminierungsklausel

Niemandem darf wegen seiner ethnischen Herkunft oder anderen diskriminierenden Gründen der Besuch einer Gaststätte, einer Diskothek oder eines Fitnessstudios verweigert werden.

Wir beantragen daher:

  1. Zukünftige Genehmigungen einer Gaststätte, einer Diskothek, eines Fitnessstudios oder vergleichbaren Gewerbes werden mit folgender Klausel versehen:

    „Diskriminierung, Rassismus und andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind mit einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nicht zu vereinbaren. Wer Kund:innen, Geschäftspartner:innen oder Mitarbeiter:innen aus gruppenbezogenen menschenfeindlichen Gründen, beispielsweise wegen einer (angenommenen) ethnischen Herkunft benachteiligt, verletzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. So darf der Besuch und die Bedienung in einer Gaststätte oder Diskothek nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden.

    Derartige Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen und auch die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellen.“
  2. Betreiber:innen von lediglich anzeigepflichtigen Gewerben erhalten von der Ordnungsbehörde eine Informationsschrift, die an einen diskriminierungsfreien Gewerbebetrieb appelliert und auf die möglichen Konsequenzen von Diskriminierung hinweist.
  3. Die Stadt nimmt Gespräche mit der lokalen Industrie- und Handelskammer sowie der örtlichen Kreisstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA e.V.) auf und bittet sie, die Antidiskriminierungsklausel durch eine Informations- und Aufklärungskampagne unterstützend zu begleiten.

    Dominik Sauerer (Sprecher für Strategien gegen rechte Aktivitäten und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit)
    Marcus Bazant (Fraktionsvorsitzender)

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