Wir sind schon verkauft!

Datenhandel in bayerischen Kommunen seit langem Tagesgeschäft

„Die Kritik der CSU-Bundesverbraucherministerin ist die pure Heuchelei, darf in Bayern doch schon seit Jahren mit den Daten gehandelt werden“ …

Datenhandel in bayerischen Kommunen seit langem Tagesgeschäft

Bereits 2007 hat sich die grüne Landtagsfraktion massiv gegen die Möglichkeiten des Bayerischen Meldegesetzes gewehrt, Daten von BürgerInnen durch die Kommune verkaufen zu lassen. „Die Kritik der CSU-Bundesverbraucherministerin ist die pure Heuchelei, darf in Bayern doch schon seit Jahren mit den Daten gehandelt werden“, erklärt die regionale Landtagsabgeordnete Christine Stahl. „ Das informationelle Selbstbestimmungsrecht muss selbstverständlich auch für höchstpersönliche Daten gelten.“ Weder wurde ins Bayerische Meldegesetz das von uns geforderte Opt-In-Verfahren eingeführt, noch wurde der Begriff „Berechtigtes Interesse“ näher beschrieben. Bayerische Unternehmen, Parteien, Wählergruppen und andere, also Dritte, können leicht an Daten wie Name, Anschrift oder Titel gelangen. Darüber hinaus dürfen sie Anschriften abgleichen und bei „Berechtigtem Interesse“ weitere Daten wie zum Beispiel Altersangaben abgreifen. Für die meist klammen Kommunen ist der Datenhandel verständlicherweise eine willkommene Einnahmequelle. Das Widerspruchsrecht, das den BürgerInnen zusteht, wird dabei leider oftmals auch nur unzureichend und unverständlich kommuniziert.

Zwar geht die Bundesregelung noch einen Tick über die Bayerische Gesetzeslage hinaus, doch hätte es die CSU und damit die bayerische Staatsregierung schon seit Jahren in der Hand gehabt, hier bürgerfreundlich zu handeln.

Nach der Föderalismusreform 2006 ging das Melderecht auf den Bund über; in einem Gesetzentwurf (Drs. 16/6701) haben wir deshalb dargelegt, wie wir uns ein modernes Melderecht unter Berücksichtigung des Datenschutzes vorstellen.

Pressemitteilung von CHRISTINE STAHL Bündnis 90/Die Grünen – Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags

 

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