Widerrechtliches Parken

In den letzten Jahren hat das widerrechtliche Parken von Pkw´s auf Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen, bei Bushaltestellen, auf Fuß- und Radwegen und auf Taxistandplätzen erheblich zugenommen. Die Grüne Liste beantragt energisches Vorgehen …

Stadtratsantrag

In den letzten Jahren hat das widerrechtliche Parken von Pkw´s auf Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen, bei Bushaltestellen, auf Fuß- und Radwegen und auf Taxistandplätzen erheblich zugenommen. So parken beispielsweise fast ständig Pkw´s auf den Taxistandplätzen in der Nördlichen Hauptstraße und bei der KWU vor dem Altenheim. In der Regel handelt es sich hierbei um Fahrzeuge aus Erlangen, aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und aus dem Landkreis Forchheim. Der Grund hierfür dürfte sein, dass von der Polizei und der Stadt seit Jahren widerrechtlich abgestellte Pkws nicht mehr abgeschleppt werden. Dies hat sich offensichtlich in Erlangen und Umgebung herumgesprochen.

Gegen dieses widerrechtliche Parken muss künftig sowohl von Seiten der Polizei als auch von Seiten der Stadt Erlangen energisch vorgegangen werden. Insbesondere ist es notwendig, künftig auf den vorgenannten Plätzen widerrechtlich abgestellte Pkws auch wieder abzuschleppen.

Von der Verwaltung haben wir erfahren, dass das Problem ist, dass abgeschleppte Fahrzeuge auf dem Großparkplatz West abgestellt werden und dann dort von den Eigentümern abgeholt werden können. Die Stadt bzw. Polizei muss bei diesem Vorgehen erst einmal die Kosten des Abschleppunternehmens bezahlen und dann versuchen, diese Kosten von den Falschparker- Innen wieder einzutreiben. Dies ist häufig nicht ganz einfach.

Sinnvoll wäre es daher, wie in anderen Städten die abgeschleppten Fahrzeuge auf einem eingezäunten Gelände abzustellen und nur gegen Barzahlung wieder heraus zu gegeben.

Denkbar wäre dies aus unserer Sicht zum Beispiel im Rahmen der Umgestaltung des Betriebshofes der Stadt Erlangen. Auf Grund seiner Nähe zur Polizeiinspektion könnten in diesem Fall die Betroffenen die Kosten bei der Polizei in bar bezahlen und dann ihr Fahrzeug abholen. Außerhalb der Betriebszeiten müsste hierfür der Polizei lediglich ein Schlüssel für das Gelände übergeben werden.

Eine andere Möglichkeit wäre, mit einem Abschleppunternehmen eine Vereinbarung zu treffen, dass die Fahrzeuge auf deren Betriebsgelände abgestellt werden.

Wir beantragen daher,

seitens der Stadt die Voraussetzungen zu schaffen, dass künftig von der Stadt bzw. der Polizei abgeschleppte Pkws auf einem eingezäunten Gelände abgestellt und nur gegen Barzahlung herausgegeben werden.

Sobald diese Voraussetzungen geschaffen sind, müssten dann konsequent Pkws, die in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen, Bushaltestellen, Fuß. und Radwegen und Taxistandplätzen abgestellt werden, abgeschleppt werden.

Wolfgang Winkler

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