Erlangen fordert das kommunale Wahlrecht für alle

In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig über 5 Millionen Menschen von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Viele andere Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der BürgerInnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen. Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Migrantenvertretungen und der Deutsche Gewerkschaftsbund fordern schon lange mit der Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle. Die GL hat beantragt, dass der Erlanger Stadtrat diese Kampagne unterstützt.

Stadtratsantrag

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der BürgerInnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen.
In der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig über 5 Millionen Menschen von der Mitbestimmung ausgeschlossen. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Hingegen haben mehr als 2 Millionen BürgerInnen der Europäischen Union schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahlrecht in Deutschland, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Diese Ungleichbehandlung von EU-BürgerInnen sowie von Menschen ohne deutschen Pass aus Drittstaaten wird zu Recht als ungerecht empfunden. Eine demokratische Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Auch für eine gelingende Integration ist das kommunale Wahlrecht förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht. Das Wahlrecht im Einwanderungsland Deutschland muss dringend weiterentwickelt werden. Das kommunale Wahlrecht für alle ist ein erster wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Migrantenvertretungen und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben bereits im September 2007 die Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen gestartet. Im Juli diesen Jahres hat sich der ver.di-Bezirk Mittelfranken an die Fraktionen gewandt mit der Bitte „sich in einem parteiübergreifenden Konsens für die Ausweitung der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Mitbürger/innen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen“ (siehe Anhang).

Wir beantragen:

Der Erlanger Stadtrat unterstützt die Kampagne für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle MigrantInnen.
Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen.
Diese Erklärung wird im städtischen Pressedienst und auf der städtischen Internetseite erlangen.de veröffentlicht. Außerdem werden mit diesem Appell auch die Landesregierung und die Landtagsfraktionen aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes für alle in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen einzusetzen.

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