GRÜNE/Grüne Liste und die Grüne Jugend Erlangen engagieren sich für ein allgemeines Wahlrecht ab 16
Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Alle Einwohnerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden zu den Urnen gerufen. In vier Bundesländern dürfen 16- und 17-Jährige bei Landtagswahlen abstimmen, in elf Ländern bei Kommunalwahlen. In Bayern dagegen sind alle unter 18 Jahren auch von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. Umstritten ist diese Engstirnigkeit schon lange. Ein Gesetzentwurf der Grünen Landtagsfraktion zur Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren vom 10. April 2019 wurde leider abgelehnt.
Auch in einer aktuelle Studie der Freien Universität Berlin findet sich wenig, was gegen eine Senkung des Wahlalters spricht. Danach haben schon 15-Jährige ein ausgeprägtes politisches Wissen und 16-Jährige sind demnach genauso interessiert an Politik wie 18-Jährige.
»Junge Menschen brauchen ein echtes Mitbestimmungsrecht über ihre Zukunft. Die meisten politischen Entscheidungen sind sehr weitreichend – Jugendliche müssen später die Konsequenzen von Entscheidungen tragen, an denen sie nicht teilhaben konnten. Langfristig solle jeder Mensch ein Wahlrecht erhalten, unabhängig vom Alter«, so Frederike Jäschke von der Grünen Jugend Erlangen.
»Das Wahlrecht ab 16 wirkt sich auch insgesamt positiv auf die Politik aus: Als potentielle Wählerinnen werden Jugendliche verstärkt ernst genommen und ihre Interessen besser berücksichtigt«, ergänzt Dr. Birgit Marenbach, eine der beiden grünen Fraktionsvorsitzenden.
Das Wahlrecht ab 18 ist inzwischen in die Jahre gekommen, es wird in diesem Jahr 50 – Zeit für den nächsten Schritt.