Unterlagen bei ALG II bzw. Grundsicherung

Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Grundsicherung verlangt das Sozialamt, dass die Betroffenen ihre Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorlegen. Anderenfalls erfolgt keine Auszahlung des ALG II bzw. der Grundsicherung. Dieses Vorgehen ist vom Gesetz nicht gedeckt. Die Grüne Liste hat nun eine Änderung dieser Praxis beantragt …

Stadtratsantrag

Bei Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Grundsicherung verlangen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Erlangen, dass die Betroffenen ihre Kontoauszüge für die letzten drei Monate in vollständiger Form vorlegen. Anderenfalls erfolgt keine Auszahlung des ALG II bzw. der Grundsicherung an die Betroffenen.

Dieses Vorgehen ist vom Gesetz nicht gedeckt. Nach den gesetzlichen Regelungen müssen die Betroffenen lediglich ihre Angaben, die sie im Antrag auf ALG II bzw. Grundsicherung machen, glaubhaft machen. Zu einer solchen Glaubhaftmachung ist in der Regel aber nicht die Vorlage sämtlicher Kontoauszüge der letzten drei Monate notwendig.

Auf der anderen Seite stellt das Vorlegen sämtlicher Kontoauszüge für die letzten drei Monate einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. So kann man z.B. aus den Kontoauszügen erkennen, an welche Vereine und Institutionen Beiträge gezahlt werden, welche Telefonkosten die Betroffenen haben und ähnliches. Hinzu kommt, dass die Aufforderung zur Vorlage sämtlicher Kontoauszüge aus den letzten drei Monaten suggeriert, dass die Stadtverwaltung davon ausgeht, dass bei allen Antragstellerinnen und Antragstellern der Verdacht bestünde, dass diese bei ihren Anträgen unrichtige Angaben machen.

Wir beantragen daher,

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung anzuweisen, künftig nicht mehr grundsätzlich von allen Antragstellerinnen und Antragstellern auf ALG II bzw. Grundsicherung die Vorlage sämtlicher Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen.

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