Beiträge für eine Hausratsversicherung bzw. Privathaftpflichtversicherung bei BewohnerInnen von städtischen Verfügungswohnungen im Rahmen von ALG II bzw. Grundsicherung sollen von der Stadt übernommen werden …
Stadtratsantrag
Viele BewohnerInnen der städtischen Verfügungswohnungen erhalten Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung. Die finanzielle Unterstützung, die sie hier erhalten, reicht gerade einmal aus, um die aller nötigsten Lebensunterhaltskosten abzudecken. Aus diesem Grund haben die Betroffenen meist keine Hausratsversicherung oder Privathaftpflichtversicherung, da sie sich die Beiträge hierfür nicht leisten können. Der Brand am 11.01.2009 in einer städtischen Verfügungswohnung hat gezeigt, dass dies für die anderen MitbewohnerInnen empfindliche negative Auswirkungen haben kann. Wird der Brand durch jemanden verursacht, der keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, und haben die anderen BewohnerInnen keine Hausratsversicherung, wird der Schaden der anderen HausbewohnerInnen von keiner Versicherung übernommen. Die Verursacherin/der Verursacher ist in der Regel finanziell auch nicht in der Lage, den Schaden zu übernehmen. Auf der anderen Seite führt ein solcher Brand häufig dazu, dass der gesamte Hausrat der anderen MitbewohnerInnen durch Feuer, Rauch und Wasser zerstört wird. Die Wiederbeschaffungskosten liegen in diesem Fall bei mehreren tausend Euro. Die anderen MitbewohnerInnen sind hier dann auf Almosen angewiesen.
Verhindert werden kann dies nur dadurch, dass die Stadt Erlangen zumindest bei den EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung, die in einer Verfügungswohnung wohnen, die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung bzw. einer Hausratsversicherung freiwillig zusätzlich übernimmt.
Aus unserer Sicht wäre dies auch im Interesse der Stadt Erlangen, da eventuell diese subsidiär gegenüber den MitbewohnerInnen für deren Schaden haftet, da den Betroffenen die Wohnungen von der Stadt Erlangen zugewiesen wurden.
Wir beantragen daher,
den EmpfängerInnen von ALG II und Grundsicherung, die in einer städtischen Verfügungswohnung wohnen, zusätzlich die Beiträge für eine Hausratsversicherung oder Privathaftpflichtversicherung zu erstatten, soweit eine solche Versicherung von den Betroffenen abgeschlossen wird.
Weiterhin beantragen wir,
darauf hinzuwirken, dass die vorgenannten Personen tatsächlich eine entsprechende Hausratsversicherung bzw. Privathaftpflichtversicherung abschließen.