Verkauf der GBW-Wohnungen

Unabhängig davon, an wen letztendlich die GBW AG verkauft wird, steht für die Grüne Liste der MieterInnenschutz an erster Stelle. „Wir der Meinung, dass bereits vor einem Verkauf  sämtlichen MieterInnen von der GBW AG dauerhafter Kündigungsschutz zugesichert werden muss.“

Vertraglicher Mietschutz ist der richtige Weg

Die GBW AG gehört zur Bayerischen Landesbank und besitzt in Erlangen ca. 1.400 Wohnungen. Ein Teil davon sind ehemalige Wohnungen der Siemens-Wohnungsgesellschaft (SiWoGe). Die BayernLB bietet ihre Wohnungsgesellschaft nun zum Verkauf an. Offen ist noch, wer die Aktien erwerben wird. Bei den betroffenen MieterInnen hat die Verkaufsabsicht große Verunsicherungen ausgelöst.

Derzeit sieht es danach aus, dass die GBW-Aktien an den Meistbietenden verkauft werden – wahrscheinlich eine der vielen anonymen Investmentfondsgesellschaften. Obwohl einige Befürchtungen unbegründet sind, würde dies Nachteile für die MieterInnen nach sich ziehen.

Bei einem Verkauf an einen Investmentfond wären die derzeitigen MieterInnen nicht wegen Eigenbedarfs kündbar. Bei einer Umwandlung in Eigentumswohnungen mit anschließendem Verkauf an Private würde zehn Jahre lang ein Kündigungsverbot wegen Eigenbedarf bestehen. Auch sind keine drastischen Mieterhöhungen zu erwarten, da bereits jetzt die Mieten an der Obergrenze der Erlanger Vergleichsmieten liegen.

Allerdings zeigen die Erfahrungen mit Investmentfondsgesellschaften, dass sie sich nicht um den Erhalt der Wohnungen kümmern. Es geht es in der Regel nur darum, eine  hohe Rendite zu erwirtschaften. Die Wohnungen werden dann auf Dauer heruntergewirtschaftet. Wenn dann die betroffenen Mietparteien ausziehen, kann in Eigentumswohnungen umgewandelt und gewinnbringend verkauft werden. 

„Für die betroffenen Mietparteien wäre es am besten, wenn die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Aktienanteile der GBW AG übernehmen würden“, meint Wolfgang Winkler, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen Liste. In Erlangen wäre dann die GeWoBau für die Wohnungen zuständig. So könnte sichergestellt werden, dass die Wohnungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und  Mieten bezahlbar bleiben. Voraussetzung sei aber, so Winkler weiter, dass sich der Verkaufspreis der Bayerischen Landesregierung in einem vernünftigen Rahmen bewegt. „Die finanziellen Belastungen für die GeWoBau dürfen auf keinen Fall höher sein, als die monatlichen Mieteinnahmen. Ist dies nicht möglich, lehnt die Grüne Liste einen Kauf durch die GeWoBau ab. Dann ist es sinnvoller, diese Gelder in den dringend notwendigen Neubau von Wohnungen zu investieren“ fügt Susanne Lender-Cassens an, die auch im Aufsichtsrat der GeWoBau sitzt.

Unabhängig davon, an wen letztendlich die GBW AG verkauft wird, steht für die Grüne Liste der MieterInnenschutz an erster Stelle. „Wir der Meinung, dass bereits vor einem Verkauf  sämtlichen MieterInnen von der GBW AG dauerhafter Kündigungsschutz zugesichert werden muss.“ Winkler, der auch als Anwalt in der Mieterberatung tätig ist, geht ins Detail: „Zudem ist die sog. Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % innerhalb von drei Jahren gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu reduzieren –  unter Einbeziehungen von Erhöhungen nach § 559 BGB wegen Modernisierungsmaßnahmen.“ Eine solche Vereinbarung würde den Käufer binden und kann auch nicht durch die EU-Kommission verhindert werden.
Nochmal Winkler: „Wir empfehlen allen Betroffenen sich an die örtlichen Landtagsabgeordneten zu wenden. In Erlangen wären dies Joachim Herrmann (CSU) und Jörg Rohde (FDP). Die grüne Landtagsfraktion hat sich bereits für einen umfassenden MieterInnenschutz eingesetzt“.

 

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